Jurist kritisiert geplante Arbeitsverpflichtung für Ukrainer

Jurist kritisiert geplante Arbeitsverpflichtung für Ukrainer
Die Bundesregierung will, dass ukrainische Geflüchtete statt Bürgergeld künftig Asylbewerberleistungen bekommen. Das bedeutet auch Änderungen für ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt. Der Jurist Julian Seidl sieht das kritisch.
01.03.2026
epd
epd-Gespräch: Von Christina Neuhaus (epd)

Berlin (epd). Der Frankfurter Jurist Julian Seidl kritisiert die geplante Arbeitsverpflichtung für Ukrainerinnen und Ukrainer nach dem Wechsel ins Asylbewerberleistungsgesetz. Die sogenannten Arbeitsgelegenheiten hätten „nicht den Zweck, die Personen für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren, sondern sind eher eine Möglichkeit, sie beschäftigt zu halten“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Insofern seien die Regierungspläne „paradox“, weil die ukrainischen Geflüchteten durchaus regulär arbeiten sollten.

Die Regierungskoalition will bedürftige ukrainische Geflüchtete, die seit dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, aus dem Bürgergeld-System herausnehmen und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz behandeln. Die Regelung, die kommende Woche im Bundestag zur Abstimmung steht, bedeutet unter anderem niedrigere Regelsätze. Während der Anspruch auf Hilfe vom Jobcenter für die ukrainischen Geflüchteten wegfällt, bleiben sie verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen. Andernfalls können sie zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden.

„Massiver Mehraufwand“ für Kommunen

Solche Arbeitsgelegenheiten würden meist in Sammelunterkünften für Geflüchtete organisiert, erläuterte Seidl, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Lehrstuhls für Öffentliches Recht der Goethe-Universität mit Schwerpunkt im Sozialrecht. In den Unterbringungen gebe es „eine Reihe von möglichen Tätigkeiten, etwa Hauswart- oder Reinigungsarbeiten“, sagte er. Seltener würden Arbeitsgelegenheiten bei kommunalen oder gemeinnützigen Trägern geschaffen, etwa zum Sauberhalten von Parks.

Viele ukrainische Geflüchtete leben allerdings nicht in Erstaufnahmeeinrichtungen. Es sei daher „ein massiver Mehraufwand für die Kommunen, überhaupt diese Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung zu stellen“, sagte Seidl. Dabei müsse auch darauf geachtet werden, dass keine kommunalen Tarifbeschäftigten oder Drittfirmen verdrängt würden.

Kein „Gegenleistungsdenken“

Das in der politischen Debatte auftauchende Argument, dass Menschen gemeinnützige Arbeiten als Gegenleistung für die Finanzierung ihres Lebensunterhalts durch die Allgemeinheit verrichten sollten, wies Seidl aus juristischer Sicht zurück. „Der soziale Rechtsstaat gewährt Leistungen aufgrund von Bedürftigkeit“, sagte er. „Da geht es nicht um irgendeine Art von Gegenleistungsdenken.“