Thüringens Innenminister für Verbot einzelner AfD-Landesverbände

Thüringens Innenminister für Verbot einzelner AfD-Landesverbände
Laut gerichtlicher Eilentscheidung darf der Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen. Thüringens Innenminister Maier bleibt indes überzeugt, dass die Partei verfassungswidrig ist.

Berlin (epd). Nach der gerichtlichen Eilentscheidung gegen die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch plädiert Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) für ein Verbot einzelner Landesverbände der Partei. „Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten“, sagte Maier dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Freitag). Zumindest gelte das gegenwärtig gesichert für den Landesverband der AfD Thüringen, dessen Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung rechtskräftig sei.

Ein Verbot dieses und anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände müsse durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden, unterstrich Maier. „Ich halte deshalb eine Antragstellung für erforderlich.“

Urteil im Hauptsacheverfahren steht aus

Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Köln einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben. Demnach darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gesamtpartei vorerst nicht weiter als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verbot gilt bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, das ebenfalls beim Verwaltungsgericht Köln anhängig ist.

Maier betonte, dass die Entscheidung des Gerichts vorläufig sei. Zugleich habe das Gericht sehr deutlich festgestellt: „Es besteht hinreichende Gewissheit, dass es innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen gibt“, sagte der SPD-Politiker. „Der starke Verdacht bleibt damit ausdrücklich bestehen.“