Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als rechtsextrem einstufen

Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als rechtsextrem einstufen
Seit knapp einem Jahr stuft der Verfassungsschutz die AfD bundesweit als gesichert rechtsextrem ein. Dies ist vorerst nicht mehr erlaubt: Ein Gericht gab einem Eilantrag der Partei statt. Die Entscheidung in der Hauptsache steht aber noch aus.

Köln (epd). Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht weiter als gesichert rechtsextrem einstufen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit einem Eilantrag der rechtsgerichteten Partei im Wesentlichen statt. Das Verbot gilt bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, das ebenfalls beim Verwaltungsgericht anhängig ist. (Aktenzeichen: 13 L 1109/25)

Zur Begründung erklärte das Gericht, nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens gebe es zwar eine „hinreichende Gewissheit“, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung entfaltet würden. Die Partei werde durch diese Bestrebungen aber „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.

Noch keine Entscheidung im Hauptsacheverfahren

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Mai 2025 nach dreijähriger Prüfung mitgeteilt, dass die AfD nunmehr als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werde. Grund sei eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“. Während mehrere AfD-Landesverbände bereits zuvor als rechtsextremistisch bewertet wurden, galt die Gesamtpartei lediglich als sogenannter Verdachtsfall.

Die AfD legte gegen die neue Einstufung durch den Verfassungsschutz Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein, da das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat. Die Partei stellte zudem einen Eilantrag, mit dem sie nun erfolgreich war.

Gegen den Beschluss vom Dienstag können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in Münster entscheiden würde. Wann das Verwaltungsgericht Köln über die Klage der AfD gegen den Verfassungsschutz im Hauptsacheverfahren entscheiden wird, ist noch offen.