Bundestag verabschiedet Tariftreuegesetz

Bundestag verabschiedet Tariftreuegesetz
Der Bund schreibt bei seiner Auftragsvergabe künftig vor, dass die ausführenden Firmen die Tarifregelungen ihrer Branche anwenden. Das soll tarifgebundenen Unternehmen helfen und die Verbreitung von Tarifverträgen fördern.

Berlin (epd). Bei der Ausführung von Aufträgen des Bundes müssen Unternehmen ihren Mitarbeitenden künftig Tariflöhne zahlen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag das Tariftreuegesetz, das Arbeits- und Wirtschaftsministerium gemeinsam vorgelegt hatten. Es gilt in der Regel ab einem Auftragswert von 50.000 Euro.

Das Gesetz zwingt Unternehmen nicht dazu, Tarifverträge abzuschließen. Wenn sie einen Auftrag oder eine Konzession vom Bund bekommen, müssen sie demnach aber den Beschäftigten für die Ausführung die gleichen Konditionen bieten wie in branchenüblichen Tarifverträgen. Das bezieht sich unter anderem auf die Bezahlung, die Urlaubstage, Pausenregelungen und Höchstarbeitszeiten.

Neue Prüfstelle soll Einhaltung kontrollieren

Die Regelung gilt für Bauaufträge sowie Dienstleistungen. Lieferaufträge hingegen sind, anders als zunächst vorgesehen, nicht umfasst. Generell ausgenommen sind bis Ende 2032 Aufträge der Bundeswehr.

Eine noch einzurichtende „Prüfstelle Bundestariftreue“ soll die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren. Sie wird bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelt - hier sitzt bereits die Minijob-Zentrale. Verstöße gegen das Tariftreuegesetz sollen Vertragsstrafen nach sich ziehen. Auch eine außerordentliche Kündigung des Auftrags und der Ausschluss von künftigen Vergaben sollen möglich sein.

Bundesrat muss noch zustimmen

Ziele des Tariftreuegesetzes sind eine stärkere Verbreitung von Tarifverträgen und die Vermeidung von Nachteilen für tarifgebundene Unternehmen gegenüber der Konkurrenz. Bereits die Ampel-Regierung hatte die Einführung einer solchen Regelung verabredet und den Gesetzgebungsprozess begonnen. Dieser wurde aber wegen des Bruchs der Koalition nicht mehr abgeschlossen.

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, ist noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. In mehreren Bundesländern gibt es bereits eigene Tariftreueregelungen.