Berlin (epd). Die Regierungskoalition will die Vorgaben für Heizungen in entscheidenden Punkten ändern und erntet dafür scharfe Kritik von Umwelt- und Klimaschutzorganisationen. Die Regierung demontiere den Klimaschutz im Gebäudesektor, erklärte der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Olaf Bandt, am Dienstagabend. „Es ist unverantwortlich, diese fossile Mogelpackung als Klimaschutz zu verkaufen.“
Konkret griff Bandt das Vorhaben an, die bisherige Vorgabe von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energieträgern bei Heizungen in Neubauten abzuschaffen. Sie gilt seit 2024. Stattdessen soll für neue Öl- und Gasheizungen vorgeschrieben werden, dass sie einen wachsenden Anteil an Biogas oder synthetischen Treibstoffen verbrennen. Bandt nannte dies „ein unverholenes Geschenk an die Gaswirtschaft“ auf Kosten von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie des Klimas.
Umwelthilfe: Mieter werden besonders belastet
Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte diesen Punkt deutlich. „Damit bekommt der Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen einen Freifahrtschein.“ DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz erklärte, die Pläne seien „ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid“. Sie sagte insbesondere Belastungen für Mieterinnen und Mieter voraus: Diese könnten nicht über ihre Heizungsart entscheiden und würden nun „an eine teure und auslaufende Gasinfrastruktur gefesselt“. Somit müssten sie steigende Gaspreise und Netzgebühren zahlen.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD hatten am Dienstagabend Eckpunkte für ein „Gebäudemodernisierungsgesetz“ vorgelegt. Sie sehen unter anderem auch vor, die bisherige Kopplung von Vorgaben für Heizungseinbauten an die kommunale Wärmeplanung zu streichen. Fördergelder für den Heizungsaustausch soll es weiter geben, Details nennt das Eckpunktepapier aber nicht. Offen bleibt auch, wie damit die deutschen Klimaziele erreicht werden sollen. Die Bundesregierung soll der Einigung zufolge bis Ostern einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen, damit die neuen Regelungen vor dem 1. Juli in Kraft treten können.


