Missbrauch: Verein fordert Ausgleich für betroffene Schüler

Missbrauch: Verein fordert Ausgleich für betroffene Schüler
Missbrauchsbetroffene kritisieren Schulen, Kitas und Kirchen für fehlende Meldungen von Fällen bei den Unfallversicherungen. Dadurch entstehen Nachteile für Betroffene wie etwa bei Reha- oder Rentenleistungen.

Berlin (epd). Die Betroffeneninitiative „Eckiger Tisch“ wirft Kirchen und staatlichen Schulträgern vor, über Jahre hinweg Fälle sexualisierter Gewalt nicht an die gesetzlichen Unfallversicherungen gemeldet zu haben. Dadurch seien Betroffene um wichtige Leistungsansprüche wie Therapien, Reha-Maßnahmen und Renten gebracht worden, erklärte der Verein am Freitag in Berlin. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Freitag) berichtet.

Spätestens seit 2011 sei fachlich geklärt, dass sexualisierte Gewalt im Verantwortungsbereich einer Einrichtung als Schul- oder Arbeitsunfall anerkannt werden kann, wenn ein versicherter Status, beispielsweise als Schüler, Ehrenamtlicher oder Beschäftigter, vorliegt und ein Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit besteht, heißt es in der Erklärung. Dennoch hätten weder Kirchen noch die meisten Schul- oder Kitaträger diese vorgeschriebenen Meldungen vorgenommen.

Ansprüche können nur vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden

Die FAZ hatte über Kritik der unabhängigen Bundesbeauftragten gegen Missbrauch, Kerstin Claus, berichtet. Claus nannte die fehlenden Meldungen im Gespräch mit der Zeitung einen „Skandal“, der nicht nur die Kirchen betreffe, die erst seit 2022 melden, sondern auch den öffentlichen Schul- und Kitasektor, teils auch einige Unfallversicherer selbst.

Unterlassene Meldungen hätten weitreichende Folgen für Betroffene, erklärte der „Eckige Tisch“. Betroffene hätten Ansprüche etwa auf Heilbehandlungen verloren, da Ansprüche bei der gesetzlichen Unfallversicherung nur vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Betroffene hätten Therapien, Reha oder Erwerbsminderungsrenten anderweitig finanzieren müssen oder hätten sie gar nicht erhalten. Daher forderte der Verein einen Ausgleichsfonds für entgangene Leistungen sowie Übernahme von Kosten für Gutachten, Therapien und berufliche Rehabilitation.