Genf (epd). Eine Untersuchungskommission der Vereinten Nationen sieht in dem Vorgehen der paramilitärischen „Rapid Support Forces“ (RSF) im Krieg im Sudan Anzeichen für einen Genozid. Die Miliz sei für eine koordinierte Zerstörungskampagne gegen nicht arabische Volksgemeinschaften in und um die Stadt Al-Faschir im Sudan verantwortlich, deren Merkmale auf Völkermord hindeuteten, teilte die Kommission am Donnerstag zur Veröffentlichung einer Untersuchung in Genf mit.
Gesammelte Beweise belegten, dass mindestens drei grundlegende Handlungen des Völkermords begangen worden seien, hieß es. Zu diesen Taten gehören die Tötung von Angehörigen einer ethnischen Gruppe, die Zufügung schwerer körperlicher und seelischer Schäden sowie die vorsätzliche Schaffung von Lebensbedingungen, die auf die vollständige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen.
„Charakteristische Merkmale eines Völkermords“
In ihrem Bericht an den UN-Menschenrechtsrat kommt die Untersuchungskommission zu dem Schluss, dass die Absicht zum Genozid die einzige tragfähige Schlussfolgerung sei. In öffentlichen Erklärungen habe die RSF ausdrücklich die Auslöschung nicht arabischer Gemeinschaften, insbesondere der Zaghawa und Fur, gefordert.
„Das Ausmaß, die Koordination und die öffentliche Billigung der Operation durch die Führungsspitze der RSF zeigen, dass die in und um Al-Faschir begangenen Verbrechen keine zufälligen Kriegsauswüchse waren“, erklärte Mohamed Chande Othman, Vorsitzender der Untersuchungskommission zum Sudan. „Sie waren Teil einer geplanten und organisierten Operation, die die charakteristischen Merkmale eines Völkermords aufweist.“
Berichte über Gräueltaten und Massaker
Laut der Völkermordkonvention von 1948 liegt ein Genozid vor, wenn Handlungen in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.
Al-Faschir war im Oktober 2025 nach eineinhalb Jahren Belagerung an die RSF-Miliz gefallen. Anschließend drangen Berichte über Gräueltaten und Massaker nach außen.


