Hannover (epd). Der Verfassungsschutz hat „rechtsextremistische Bestrebungen“ bei der AfD in Niedersachsen beobachtet. Der Landesverband der Partei sei deshalb jetzt zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft worden, teilte das Innenministerium am Dienstag in Hannover mit. Bislang galt er als „Verdachtsobjekt“. Die AfD nannte die Einstufung eine „empörende Entscheidung“ und kündigte eine Klage an.
Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) sagte, die größte Gefahr für die Gesellschaft gehe vom Rechtsextremismus aus, „und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen“. Die Partei mache „unseren Staat und unsere demokratischen Institutionen verächtlich“. Menschen mit Migrationshintergrund würden von ihr als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse betrachtet. Sprecher anderer Parteien schlossen sich an.
AfD sieht sich zu Unrecht im Visier
Der Vorsitzende der AfD Niedersachsen, Ansgar Schledde, sagte: „Die Klage gegen diese empörende Entscheidung geht heute noch raus.“ Der Verfassungsschutz werde als untergeordnete Abteilung des Innenministeriums von der SPD-Ministerin instrumentalisiert: „Es geht darum, dem politischen Gegner zu schaden. Wir weisen jede Anschuldigung, die hier vorgebracht wird, auf das Schärfste zurück.“ Die AfD Niedersachsen stehe fest auf dem Boden des Grundgesetzes.
Insgesamt hat der Verfassungsschutz nach Ministeriumsangaben festgestellt, dass eine rechtsextremistische Ideologie mittlerweile den Konsens innerhalb der Gesamtpartei und auch des Landesverbandes Niedersachsen bilde. Häufig in aggressiver und konfrontativer Sprache vorgetragene verfassungsfeindliche Äußerungen und Verhaltensweisen prägten den Charakter der Partei. Diese werde „von einer die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnenden Grundtendenz beherrscht“.
Verfassungsschutz: Keine Distanzierung von extremistischen Kräften
Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril sagte, insgesamt gewännen die extremistischen Kräfte innerhalb der AfD bundesweit an Einfluss. „Öffentlich bemühen sich die AfD Niedersachsen und ihr Landesvorstand stellenweise um ein eher gemäßigtes Auftreten. Eine Distanzierung gegenüber den extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei findet jedoch nicht statt.“ Vielmehr müsse von einem Mittragen, Weiterverbreiten und mitunter aktiven Zugehen auf extremistische Akteure sowie auf die von ihnen vertretene Ideologie gesprochen werden.
Der Verfassungsschutz Niedersachsen könne auf Grundlage der neuen Einstufung die Aktivitäten der AfD im Bundesland weiterhin beobachten und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend auch „eingriffsintensivere nachrichtendienstliche Maßnahmen treffen“. Ministerin Behrens sagte, es gebe nun drei klare Handlungsaufträge. „Wir müssen Extremisten entlarven, wir müssen sie entwaffnen, und wir müssen sie aus dem öffentlichen Dienst entlassen.“
Die CDU-Landtagsfraktion zeigte sich wenig verwundert über die Neubewertung, da Beiträge, Themensetzungen und Verknüpfungen extremistischer Narrative durch die AfD über einen längeren Zeitraum zu beobachten gewesen seien. Die Grünen-Fraktion sprach von einem Alarmsignal, weil „sich rechtsextremistisches Denken und Handeln auch in der niedersächsischen AfD verfestigt haben“.
Beobachtung in vielen Bundesländern
Die Bundespartei der AfD war im vergangenen Mai vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft worden. Diese Einordnung hat die Behörde nach einer Klage der AfD jedoch bis zu einer Gerichtsentscheidung ausgesetzt. Im Saarland, in Hamburg, Berlin, Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein wird die AfD als Teil der Gesamtpartei behandelt.
In Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Brandenburg gilt sie als „gesichert rechtsextrem“. In Bremen, Baden-Württemberg und Hessen sind die Landesverbände „Verdachtsfälle“. Auch Bayern und Nordrhein-Westfalen beobachten die AfD als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es noch keine Entscheidung zur Einstufung.


