Brüssel, Straßburg (epd). Eine Mehrheit der Europaabgeordneten hat am Dienstag zwei weitreichende Verschärfungen des EU-Asylrechts beschlossen. Damit werden Abschiebungen in „sichere Drittstaaten“ möglich, außerdem billigte das EU-Parlament eine Liste von Herkunftsstaaten, die als sicher gelten.
Die neuen Regeln zu „sicheren Drittstaaten“ ermöglichen es den EU-Staaten grundsätzlich, Asylsuchende in Länder zu überstellen, in denen diese zuvor nicht gelebt haben. Mitgliedstaaten können damit Vorhaben wie das sogenannte „Ruanda-Modell“ der britischen Regierung oder das Italien-Albanien-Modell umsetzen, bei dem Verfahren in Länder außerhalb Europas ausgelagert werden. „Der Beschluss des Parlaments gibt den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität in der Zusammenarbeit mit Partnerstaaten, entlastet unsere Asylsysteme und stärkt die Kontrolle über Migration“, erklärte Magnus Brunner, EU-Kommissar für Inneres und Migration.
Bilaterale Abkommen mit Drittstaaten
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Abschaffung des bisherigen Verbindungskriteriums: Künftig muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass eine persönliche oder familiäre Verbindung zwischen der asylsuchenden Person und dem sicheren Drittstaat besteht. Stattdessen kann auch die bloße Durchreise durch einen sicheren Drittstaat ausreichen - oder ein bilaterales Abkommen mit diesem Staat, das die Prüfung des Schutzantrags dort sicherstellt. Unbegleitete Minderjährige sind von dieser Möglichkeit ausgenommen.
Kritik kam vom Grünen-Europaabgeordneten Erik Marquardt: „Eine pragmatische Asylpolitik darf sich nicht von menschenrechtlichen Standards lösen“, betonte er. Drittstaaten-Modelle seien in der Vergangenheit außerdem immer wieder an rechtlichen, praktischen und finanziellen Hürden gescheitert.
Die Mitgliedstaaten müssen geplante Abkommen mit sicheren Drittstaaten künftig frühzeitig melden, damit die EU-Kommission deren Vereinbarkeit mit dem EU-Recht prüfen und überwachen kann.
Erste EU-weite Liste für sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“
Zusätzlich stimmte die Mehrheit der Europaabgeordneten für die Einführung der ersten EU-weiten Liste sogenannter „sicherer Herkunftsstaaten“. Asylanträge von Staatsangehörigen der aufgeführten Länder - Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien - sollen künftig beschleunigt geprüft werden. Grundsätzlich gelten auch EU-Beitrittskandidaten als sichere Herkunftsstaaten, sofern dort kein Krieg herrscht oder gravierende Menschenrechtsverletzungen vorliegen.
Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat verkürzt die Asylverfahren und verlagert die Beweislast stärker auf die Antragstellenden. Zudem ist der Zugang zum Arbeitsmarkt häufig eingeschränkt.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Kritik kam von 39 Such- und Rettungsorganisationen sowie Menschenrechtsgruppen, darunter Pro Asyl und SOS Humanity. Sie riefen das Europaparlament nachdrücklich auf, die vorgeschlagene EU-weite Liste abzulehnen. Die Organisationen betonen, dass die Einstufung Tunesiens als sicheres Herkunftsland in starkem Widerspruch zur Menschenrechtslage vor Ort stehe und das Recht auf Asyl untergrabe.
„Dass dieser menschenrechtliche Kahlschlag von der Europäischen Volkspartei mit den extremen Rechten und Europafeinden durchgesetzt wurde, ist besonders bitter“, kritisierte Karl Kopp, Geschäftsführer von Pro Asyl. Sozialdemokraten, Grüne und Linke hatten mehrheitlich versucht, beide Reformen zu blockieren.


