Brüssel, Straßburg (epd). Eine Mehrheit der Europaabgeordneten hat die neuen Regeln zum Konzept des „sicheren Drittstaats“ am Dienstag im EU-Parlament in Straßburg endgültig beschlossen. Damit wird es EU-Staaten grundsätzlich ermöglicht, Asylsuchende in Länder zu überstellen, in denen sie zuvor nicht gelebt haben. Der Vorschlag wird häufig als „Ruanda-Modell“ bezeichnet.
„Heute wird die europäische Migrationswende weiter gefestigt. Der Beschluss des Parlaments gibt den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität in der Zusammenarbeit mit Partnerstaaten, entlastet unsere Asylsysteme und stärkt die Kontrolle über die Migration“, erklärte Magnus Brunner, EU-Kommissar für Inneres und Migration.
Bilaterale Abkommen mit Drittstaaten
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Abschaffung des bisherigen Verbindungskriteriums: Künftig muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass eine persönliche oder familiäre Verbindung zwischen der asylsuchenden Person und dem sicheren Drittstaat besteht. Stattdessen kann auch die bloße Durchreise durch einen sicheren Drittstaat ausreichen - oder ein bilaterales Abkommen mit diesem Staat, das die Prüfung des Schutzantrags dort sicherstellt. Unbegleitete Minderjährige sind von dieser Möglichkeit ausgenommen.
Kritik kam vom Grünen-Europaabgeordneten Erik Marquardt. „Eine pragmatische Asylpolitik darf sich nicht von menschenrechtlichen Standards lösen“, betonte er. Die Drittstaaten-Modelle seien in der Vergangenheit außerdem immer wieder an rechtlich, praktischen und finanziellen Hürden gescheitert.
Die Mitgliedstaaten müssen geplante Abkommen mit sicheren Drittstaaten künftig frühzeitig melden, damit die EU-Kommission deren Vereinbarkeit mit dem EU-Recht prüfen und überwachen kann.


