Reul: Für AfD-Verbotsinitiative Gerichtsentscheidung abwarten

Reul: Für AfD-Verbotsinitiative Gerichtsentscheidung abwarten
Ein Bündnis in Nordrhein-Westfalen fordert, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für ein AfD-Verbot einsetzen soll. Innenminister Reul plädiert für Geduld.

Köln (epd). Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) rät vor einem möglichen AfD-Verbotsverfahren dazu, zunächst eine Gerichtsentscheidung abzuwarten. Die Menschen hätten recht, die sagen, „wir müssen uns intensiver darum kümmern“, sagte Reul am Montag dem Radiosender WDR 5. Wichtig sei jedoch auch, „dass ein solches Verfahren dann funktioniert“. Jetzt müsse abgewartet werden, bis das Kölner Verwaltungsgericht über die Einstufung der Partei durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ entschieden habe.

Wenn die AfD laut Gericht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ gelte, hätten das Bundesamt und die Nachrichtendienste die Möglichkeit, „ganz andere Mittel einzusetzen, um an Informationen zu kommen“, sagte Reul. „Wir brauchen handfeste Argumente, um nachher erfolgreich zu sein“, erklärte der Innenminister. „Wenn wir ein Verbotsverfahren starten und es scheitert, dann machen wir sie stark, das weiß jeder.“

Appell an Landesregierung

Ein Bündnis aus mehr als 50 Initiativen und Organisationen in Nordrhein-Westfalen fordert in einem Appell, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für ein AfD-Verbot einsetzen soll. Für ein Verbot sei der Nachweis nötig, dass die AfD nicht nur das aktuelle System ablehne, sondern auch aktiv darauf hinarbeite, es abzuschaffen, erläuterte Reul. Da in seinem Bereich auch der Verfassungsschutz falle, sei er sehr vorsichtig bei Vorfestlegungen. Aber wer sich die Daten und die Reden von AfD-Vertretern anschaue, der müsse „schon sehr nachdenklich werden“.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Die Einstufung ist daher ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über einen entsprechenden Eilantrag entschieden hat. Einen Termin für das Urteil gibt es bisher nicht.