Teilzeit: Rund 28 Prozent arbeiten auf eigenen Wunsch weniger

Teilzeit: Rund 28 Prozent arbeiten auf eigenen Wunsch weniger
Über das Recht auf Teilzeit wird politisch debattiert. Das Statistische Bundesamt legt Zahlen vor. Demnach haben viele Menschen sehr konkrete Gründe für Teilzeitarbeit. Bei mehr als einem Viertel ist es explizit der eigene Wunsch.

Wiesbaden (epd). Die Gründe, warum Menschen in Teilzeit arbeiten, sind nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes sehr verschieden. Oft spielt die Betreuung von Angehörigen eine Rolle, seien es Kinder, Menschen mit einer Behinderung oder Pflegebedürftige. Auch das Ziel, sich selbst fortzubilden, kann eine Teilzeitarbeit begründen, ebenso eine eigene Krankheit oder Behinderung, wie das Bundesamt am Freitag in Wiesbaden auf Grundlage des Mikrozensus 2024 mitteilte. Bei mehr als einem Viertel der Teilzeitler ist es explizit der eigene Wunsch, mit reduzierter Stundenzahl zu arbeiten.

Insgesamt arbeiteten 2024 in Deutschland 30,6 Prozent aller Erwerbstätigen in Teilzeit. Bei Frauen lag die Quote mit 49,5 Prozent deutlich höher als bei Männern (13,9 Prozent).

27,9 Prozent der 13,1 Millionen Erwerbstätigen in Teilzeit gaben an, auf eigenen Wunsch nicht Vollzeit zu arbeiten. 23,5 Prozent der Teilzeitbeschäftigten arbeiteten den Angaben nach in reduziertem Umfang, um Kinder, Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftige zu betreuen. Eine Aus- oder Fortbildung oder ein Studium waren für 11,6 Prozent ein Teilzeitgrund.

Fast fünf Prozent würden gerne Vollzeit arbeiten

4,9 Prozent der Erwerbstätigen in Teilzeit nannten als Grund eine Krankheit oder Behinderung. Weitere 4,8 Prozent der Teilzeitbeschäftigten würden gerne in Vollzeit arbeiten, konnten jedoch keine passende Stelle finden. Die restlichen 27,4 Prozent hatten andere familiäre, persönliche oder sonstige Gründe für ihre Teilzeitbeschäftigung.

Seit einigen Tagen wird über das Recht auf Teilzeitarbeit debattiert, nachdem ein Antrag des CDU-Wirtschaftsflügels für den Bundesparteitag im Februar bekannt geworden war. Demzufolge soll der bisher geltende Rechtsanspruch auf Teilzeit künftig vom „Vorliegen einer besonderen Begründung“ abhängig gemacht werden. Dazu zählten etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege Angehöriger oder Weiterbildungen. Der Antrag stieß auch bei Spitzenpolitikern der Union auf Kritik.