Berlin (epd). Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Reform des Sozialstaats hat am Dienstag ihre Vorschläge vorgelegt. In ihrem Bericht empfiehlt das Gremium, Sozialleistungen zusammenzulegen, rechtliche Grundlagen zu vereinfachen und digitaler zu werden. Das Ziel: Ein für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung gleichermaßen einfacheres Verfahren, das transparenter und gerechter werden soll. Das erntet auch bei Opposition und Verbänden Lob, bei den konkreten Details gibt es aber auch Skepsis.
Bas erklärte nach der Übergabe des Berichts, der „Sozialstaat von morgen“ werde auf der Grundlage der Empfehlungen „einfacher, gerechter und digitaler“ sein. Das Ziel seien „Leistungen aus einer Hand“, was es für Bürgerinnen und Bürger einfacher mache und am Ende auch Verwaltungskosten spare.
Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag sollen zusammengelegt werden
Konkret lobte Bas den Vorschlag der Kommission, Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld zusammenzulegen. Das soll auch zu einer verschlankten Behördenstruktur führen: Für Beziehende von Wohngeld und Kinderzuschlag wären dann die Jobcenter und nicht mehr eigene Stellen zuständig. Einen zweiten Behördenstrang gäbe es dann noch für nicht erwerbsfähige Sozialleistungsbeziehende. Um auch das zusammenzuführen - was die Kommission empfiehlt -, bräuchte es eine Grundgesetzänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.
Die Grünen signalisierten dafür Gesprächsbereitschaft. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Andreas Auretsch, sagte dem epd, der Bericht dürfe nicht zum „Papiertiger“ werden. „Wir brauchen grundlegende Reformen, das wird Änderungen des Grundgesetzes erfordern“, ergänzte er. Bei „guten Vorschlägen“ sei man zu Gesprächen bereit. Bas wiederum äußerte sich zurückhaltend zum Thema Verfassungsänderung. „Das wissen wir noch nicht, ob sie am Ende durchsetzungsfähig ist“, sagte sie.
Skepsis bis Ablehnung kam aus anderen Teilen der Opposition. Die sozialpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Cansin Köktürk, sagte, Verwaltungsvereinfachungen klängen gut. „Unter dieser Regierung befürchte ich jedoch eher tatsächliche Leistungskürzungen unter dem Deckmantel der Leistungsbündelung“, sagte sie. Die AfD lehnte die Vorschläge als angeblich „weiteren Ausbau des Umverteilungsstaats“ ab.
Sorge vor Leistungskürzungen
Konkrete Kosten, mögliche Einsparhöhen oder Vorschläge für Leistungskürzungen enthält der Bericht nicht. Im Koalitionsvertrag wurde das Ziel festgehalten, das „soziale Schutzniveau“ zu bewahren. Leistungskürzungen seien kein Auftrag der Kommission gewesen, betonte Bas.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fürchtet dennoch Verschlechterungen für Menschen mit geringem Einkommen. Hauptgeschäftsführer Joachim Rock verwies dabei auf Freibeträge für Haushalte mit geringen Einkommen. Die Kommission schlägt in ihrem Bericht vor, die sogenannte Transferentzugsrate zu ändern, die durch die Anrechnung eines Hinzuverdienstes dazu führt, dass sich Arbeit für Leistungsbeziehende oft nicht lohnt. Die Kommission schlägt vor, diese Rate zu reduzieren, insbesondere für höhere Einkommen, um Anreize fürs Arbeiten zu schaffen.
Die VdK-Präsidentin Verena Bentele warnte, die Umsetzung der Kommissionsvorschläge dürfe nicht zulasten der Leistungsberechtigten gehen, zum Beispiel durch Kürzungen bei den Wohnkosten. Caritas und Diakonie sehen den Vorschlag kritisch, die Freizügigkeit von EU-Bürgern an mindestens vollzeitnahe Beschäftigung zu koppeln. „Einrichtungen und Dienste im sozialen Sektor sind in hohem Maße auf Beschäftigte in Teilzeit angewiesen“, sagte Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa.
Die drei Verbände lobten zugleich die Zielrichtung, das Sozialleistungssystem leichter zugänglich zu gestalten. „Die Kommission duckt sich nicht weg hinter einer Reihe von möglichen Lösungen, sondern formuliert geeinte Vorschläge“, erklärte Diakoniepräsident Rüdiger Schuch.


