Hamburg (epd). Im Prozess um den Messerangriff am Hamburger Hauptbahnhof vor acht Monaten hat das Landgericht Hamburg am Montag die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Anstalt angeordnet. Das Gericht geht davon aus, dass die heute 40-Jährige die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, wie die Gerichtspressestelle dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Die Frau leide unter paranoider Schizophrenie und sei zudem seit Oktober 2024 obdachlos gewesen. Beschuldigte und Staatsanwaltschaft hätten nach der Verkündung auf Rechtsmittel verzichtet. (AZ: 604 Ks 13/25)
Der Frau war vorgeworfen worden, am 23. Mai 2025 mit einem Gemüsemesser wahllos in Richtung zahlreicher Reisenden und Passanten gestochen haben. Bei dem Angriff erlitten 15 Menschen zum Teil erhebliche Schnitt- oder Stichverletzungen. Die Betroffenen befanden sich zum Zeitpunkt des Angriffs überwiegend im Bereich der Bahngleise 13 und 14. Die Beschuldigte musste sich in dem Sicherungsverfahren wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags und der mehrfachen gefährlichen Körperverletzung verantworten.
Kammer sieht Tötungsabsicht
Nach Feststellungen des Gerichts hatte die Beschuldigte vor dem Angriff ein Messer in einer Drogerie entwendet, das sie daraufhin auf dem Bahnsteig als Tatwaffe einsetzte. Die Frau habe unter Realitätsverkennung gelitten, sie habe die anwesenden Personen krankheitsbedingt fälschlich als bedrohlich erlebt. Die Stiche seien nach Überzeugung der Kammer in Tötungsabsicht erfolgt, so die Gerichtspressestelle.


