Besonders Frauen und Ostdeutsche profitieren von Mindestlohnerhöhung

Besonders Frauen und Ostdeutsche profitieren von Mindestlohnerhöhung
Das Statistische Bundesamt schätzt den Anteil der Beschäftigungsverhältnisse, die nach Erhöhung des Mindestlohns nun mehr verdienen, auf rund zwölf Prozent. Aufgeschlüsselt nach Geschlechtern, Branchen und Regionen gibt es Unterschiede.

Wiesbaden (epd). Bis zu 4,8 Millionen Beschäftigte haben Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge vom höheren Mindestlohn profitiert. Knapp jedes achte Beschäftigungsverhältnis (etwa zwölf Prozent) habe im April 2025 unterhalb des neuen Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde gelegen, teilte das Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mit. Der gesetzliche Mindestlohn war zum 1. Januar erhöht worden.

Besonders Frauen profitierten der Schätzung des Bundesamts zufolge von der Mindestlohnerhöhung, da sie häufiger als Männer in gering bezahlten Jobs arbeiten. Rund 14 Prozent der von Frauen ausgeübten Arbeiten seien nun besser bezahlt als vorher, hieß es, im Vergleich zu 11 Prozent bei den Männern. Aufgeschlüsselt nach Branchen kamen die höheren Stundenlöhne besonders Beschäftigten im Gastgewerbe (47 Prozent), in der Land- und Forstwirtschaft (37 Prozent) und im Bereich Kunst, Kultur und Unterhaltung (33 Prozent) zugute.

Höhere Löhne vor allem in Ostdeutschland

Regional betrachtet wirkte sich die Erhöhung des Mindestlohns laut Statistischem Bundesamt vor allem in Ostdeutschland auf die Arbeitsverhältnisse aus. Hier sind 14 Prozent der Jobs betroffen, in Westdeutschland seien es 12 Prozent. Vor allem die sächsischen Beschäftigten am unteren Ende der Lohnskala profitierten (15 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). In Bayern seien es mit 10 Prozent am wenigsten.

Geschätzt sei durch die Erhöhung die Verdienstsumme um sechs Prozent oder 275 Millionen Euro gestiegen. Bei dieser Schätzung nahm das Bundesamt an, dass alle Betroffenen mindestens den zuletzt gültigen Mindestlohn von 12,82 Euro erhalten hatten. Lohnsteigerungen nach April 2025 seien nicht berücksichtigt, daher sei diese Schätzung eine Obergrenze, teilte das Bundesamt mit.