Bundesgerichtshof bestätigt Haft nach Sterbehilfe für depressive Frau

Bundesgerichtshof bestätigt Haft nach Sterbehilfe für depressive Frau
Weil er einer manisch-depressiven Frau Sterbehilfe leistete, muss ein Mediziner ins Gefängnis.

Leipzig (epd). Ein Berliner pensionierter Arzt muss wegen Sterbehilfe bei einer schwerst depressiven Frau für drei Jahre ins Gefängnis. Wie der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem am Montag in Leipzig bekanntgegebenen Beschluss entschied, ist die Verurteilung des Arztes durch das Landgericht Berlin I wegen „Totschlags in mittelbarer Täterschaft“ nicht zu beanstanden, da die Frau ihren Todeswunsch nicht freiverantwortlich gebildet habe. (AZ: 5 StR 520/24)

Konkret ging es nach Angaben des Gerichts um eine 37-jährige Frau mit einer manisch-depressiven Grunderkrankung. Da sie krankheitsbedingt ihrem Leben ein Ende setzen wollte, kontaktierte sie den Angeklagten, einen als „Freitodbegleiter“ pensionierten Internisten. Nach einem kurzen Gespräch versprach der Arzt ihr Unterstützung bei der Selbsttötung. Auf die Einbindung einer Sterbehilfeorganisation verzichtete er, da er deren Zurückhaltung bei psychisch erkrankten Suizidwilligen für unangebracht und diskriminierend hielt.

Wenige Tage später hatte der Arzt der Frau den Ermittlungen zufolge die nötigen Medikamente für den Suizid bereitgestellt. Die Frau erbrach die eingenommenen Tabletten. Die 37-Jährige kam in eine psychiatrische Klinik.

Tödliche Infusion

Als die Frau entlassen wurde, nahm sie erneut Kontakt zu dem Mediziner auf. Als sie sich mit dem Angeklagten in einem Hotelzimmer traf, erklärte sie, sich doch nicht töten zu wollen, um dann ihre Meinung wieder zu ändern. Der Arzt legte ihr daraufhin eine tödliche Infusion. Als die Frau den Durchflussregler öffnete, starb sie.

Das Landgericht Berlin I sah es als erwiesen an, dass die Frau ihren Tod nicht freiverantwortlich gewählt habe. Sie habe an einer akuten depressiven Episode gelitten und sei hinsichtlich ihres Todeswunsches labil gewesen. Der Angeklagte habe „das Geschehen steuernd in den Händen gehalten“. Er sei als mittelbarer Täter eines Totschlags anzusehen, urteilte das Landgericht und verhängte eine dreijährige Freiheitsstrafe.

Die gegen das Urteil eingelegte Revision wies der Bundesgerichtshof zurück. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.