Berlin (epd). Eigentlich ist die alte Waschmaschine noch gut, doch an einer Stelle hakt es: In solchen Fällen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig das Recht bekommen, dass der Hersteller das Gerät repariert. Der Anspruch soll während der gesamten „üblichen Lebensdauer“ des jeweiligen Produkts gelten, erklärte das Bundesjustizministerium am Donnerstag. Das nun als Entwurf vorliegende Gesetz soll demnach im Sommer in Kraft treten.
Das „Recht auf Reparatur“ geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Vorgesehen ist laut dem Ministerium, dass Hersteller Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones zu einem angemessenen Preis reparieren müssen. Außerdem sollen sie verpflichtet werden, die nötigen Ersatzteile vorzuhalten. Die Besitzerinnen und Besitzer können ihre Geräte dann auch woanders instandsetzen lassen.
Hubig hofft auf „Kultur des Reparierens“
Für Produkte, die ab dem Sommer gekauft werden, soll zudem eine Pflicht zur „Reparierbarkeit“ gelten: Sie müssen laut Ministerium tatsächlich zu reparieren sein. Andernfalls gelten sie als mangelhaft, was die üblichen Garantieansprüche gegen den Verkäufer auslöst.
Es gehe bei dem Vorhaben insgesamt „um eine Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher und um mehr Nachhaltigkeit“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft.“ Die neuen Regelungen könnten dazu beitragen, dass „eine neue Kultur des Reparierens“ entstehe.
In der EU-Richtlinie sind alle Gerätearten aufgezählt, für die das Regelwerk zunächst gelten soll. Dazu zählen unter anderem auch Geschirrspüler, Wäschetrockner und Staubsauger.


