München (epd). Knapp ein Jahr nach dem Auto-Anschlag auf eine ver.di-Demonstration in München beginnt der Prozess gegen den Angeklagten. Der Afghane Farhad N. soll am 13. Februar 2025 mit einem Auto gezielt in den Demonstrationszug gefahren sein. Dabei starben zwei Menschen, 44 weitere trugen zum Teil lebensgefährliche oder schwere Verletzungen davon, wie aus der Anklage der Bundesanwaltschaft hervorgeht. Prozessbeginn ist am 16. Januar.
In der Anklage des Generalbundesanwalts vom August 2025, die unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen wurde, heißt es, dass der Afghane Farhad N. die Tat aus einer „übersteigerten religiösen Motivation“ heraus begangen haben soll. „Er wähnte sich verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland angreifen und töten zu müssen.“
Angeklagt wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes
Farhad N. ist unter anderem wegen zweifachen Mordes, des versuchten Mordes in 44 Fällen und wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Zum Tatzeitpunkt war der Asylbewerber, der sich legal in Deutschland aufgehalten hatte, 24 Jahre alt. Bei den Todesopfern handelte es sich um eine gebürtige Algerierin, die als Ingenieurin bei der Stadt München angestellt war, und ihre Tochter.
Nach dem Anschlag wurden Stimmen laut, die eine Verschärfung der Migrationspolitik forderten. Die Angehörigen der Toten wehrten sich jedoch gegen eine politische Vereinnahmung der Gewalttat. Sie baten sie darum, ihren Verlust nicht zu benutzen, „um Hass zu schüren und ihn politisch zu instrumentalisieren“. Für die bis 25. Juni dauernde Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht München wurden 38 Verhandlungstage angesetzt.


