Nahles sieht Vermittlungsvorrang bei Bürgergeld-Reform kritisch

Nahles sieht Vermittlungsvorrang bei Bürgergeld-Reform kritisch
Die Qualifizierung von Jobsuchenden sei wichtig, um nachhaltig in Arbeit zu vermitteln, sagt die Chefin der Bundesagentur für Arbeit: "Sonst stehen die Menschen nach drei Monaten wieder beim Jobcenter vor der Tür."

Frankfurt a.M. (epd). Die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, hat sich skeptisch über den sogenannten Vermittlungsvorrang bei der geplanten Bürgergeld-Reform geäußert. „Diese Regelung kann aus meiner Sicht wirklich problematisch werden, wenn nicht auf das Qualifikationsprofil der einzelnen arbeitslosen Menschen geachtet wird. Denn die Fähigkeiten passen oft nicht zu den freien Stellen“, sagte Nahles dem Webportal web.de (Freitag). „Daran ändert ein Vermittlungsvorrang erst einmal nichts.“

Nach den Plänen der Bundesregierung ist beim Umbau des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung eine Rückkehr zum Vermittlungsvorrang vorgesehen: Die Vermittlung in Arbeit hat dann in der Regel Vorrang vor einer Ausbildung oder Qualifizierung. Nahles betonte: „Qualifizierung ist und bleibt wichtig. Die Bürgergeld-Diskussion darf den Arbeitsmarkt nicht ausblenden.“

Begrüßt klare Regeln zu Sanktionen

Die BA-Chefin sagte weiter: „Die Gesamtwirkung einer Reform, die noch nicht final beschlossen ist, kann und werde ich nicht beurteilen. Was ich sagen kann, ist, dass Qualifizierung wichtig ist, um nachhaltig in Arbeit zu vermitteln. Sonst stehen die Menschen nach drei Monaten wieder beim Jobcenter vor der Tür.“ Das sollte im parlamentarischen Verfahren nochmal genauer in den Blick genommen werden, forderte Nahles.

Positiv äußerte sie sich zu einem anderen Punkt der geplanten Reform: „Wir begrüßen, dass von den Kunden wieder mehr Mitwirkung verlangt wird und wir zu klaren Regeln bezüglich der Sanktionen kommen“, sagte Nahles.

Nach dem von Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf sollen Grundsicherungsbeziehenden früher und in größerem Umfang als bisher die Leistungen gekürzt werden können, wenn sie etwa Termine versäumen oder ein Jobangebot ablehnen. Bei mehrfachen Verstößen soll es sogar möglich sein, ihnen das Geld komplett zu streichen - inklusive der Zahlungen für Miete und Heizung.