Voßkuhle für Klarnamenpflicht im Internet

Voßkuhle für Klarnamenpflicht im Internet

Berlin (epd). Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, plädiert für Klarnamen im Internet. „Um die Diskurskultur etwas zu rationalisieren, sollte es im Internet Pflicht werden, seinen Klarnamen zu benutzen“ sagte Voßkuhle dem „Tagesspiegel“ am Donnerstag.

So könnten öffentliche Diskussionen im Netz entgiftet werden, erklärte Voßkuhle. Die „Verrohung im Netz“ halte die Gesellschaft „auf Dauer nicht aus“. Voßkuhle beklagte eine Welt, in der jede einzelne Äußerung von Politikerinnen und Politikern „im Netz und von den Medien hochgejazzt und zu einer Staatskrise stilisiert“ werde.

Verfassungsrechtlich zulässig

Eine Klarnamenpflicht sei nicht einfach umzusetzen, aber verfassungsrechtlich zulässig, argumentierte der 62-Jährige. Es müsse jedoch weiterhin möglich sein, die Regierung zu kritisieren, „ohne persönlich Sanktionen befürchten zu müssen“.

Voßkuhle war von 2010 bis 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Er leitet das Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg und ist Vorsitzender des Vereins „Gegen Vergessen - für Demokratie“.