Gesetzesentwurf: IP-Adressen sollen drei Monate gespeichert werden

Gesetzesentwurf: IP-Adressen sollen drei Monate gespeichert werden
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte ihn an, nun liegt er vor: Der Gesetzesentwurf zur Speicherung der IP-Adressen. Die Federführung liegt bei Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Kritik kommt von der Opposition.
21.12.2025
epd
Von Elisa Makowski (epd)

Berlin (epd). Einem Gesetzesentwurf von SPD und Union zufolge sollen IP-Adressen drei Monate lang von Internetanbietern gespeichert werden. In dem Papier, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, heißt es, dass Anbieter die „Internetprotokoll-Adresse“, eine „eindeutige Kennung des Anschlusses“, das „Datum und die sekundengenaue Uhrzeit von Beginn und Ende der Zuweisung der öffentlichen Internetprotokoll-Adressen“ sowie weitere Daten für mindestens drei Monate speichern müssen. Kritik kommt von der Opposition: Die Grünen lehnen die Pläne ab. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung (Sonntag) darüber berichtet.

Im Frühjahr soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden. Die Federführung liegt bei Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Aus dem Bundesjustizministerium hieß es, dass der Entwurf das Ziel verfolge, eine höhere Aufklärungsquote bei internetbezogener Kriminalität zu erreichen. Dazu wolle man Internetzugangsanbieter in die Pflicht nehmen und die Ermittlungsbehörden stärken, unter der Wahrung der Verfassung und dem verfassungs- und europarechtlicher Vorgaben.

Kritik von Datenschützern

Zur „Bild“-Zeitung sagte Hubig: „Auch als ehemalige Staatsanwältin ist es mein Ziel, Kriminalität im Internet endlich wirksamer zu bekämpfen.“ Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz kämen Täter bislang „viel zu oft davon“.

Die Grünen halten indessen die Pläne der Koalition zur Speicherung von IP-Adressen für rechtswidrig. „Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg dem „Stern“ (Sonntag). „Alle bisherigen Versuche, eine anlasslose flächendeckende Vorratsdatenspeicherung einzuführen, sind zurecht vom Bundesverfassungsgericht und dem EuGH gekippt worden.“

Auch Limburg forderte bessere Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden, um Sexualstraftäter wirksam verfolgen können. „Die staatliche Speicherung sämtlicher Internetverbindungen ist jedenfalls keine angemessene Antwort auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“, sagte Limburg.

Kritik von Datenschützern

Hubig wies Kritik von Datenschützern in der „Bild“-Zeitung von sich: „Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt.“ Die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen sei „ausgeschlossen“.

Mit dem Gesetzesvorstoß will die Regierung konsequenter gegen Sexualstraftäter und andere Cyberkriminelle vorgehen. Dem Lagebild des Bundeskriminalamtes zufolge wurden im vergangenen Jahr 16.354 Fälle des Missbrauchs von Kindern und 1.191 Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Jugendliche registriert.