Berlin (epd). Einem Zeitungsbericht zufolge sollen IP-Adressen drei Monate lang von Internetanbietern gespeichert werden. So sieht es ein Gesetzesentwurf von SPD und Union vor, der der „Bild“-Zeitung (Sonntag) vorliegt. Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf eine dreimonatige Speicherung verständigt.
Die Federführung liegt bei Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Der Gesetzentwurf sieht laut „Bild“ demnach vor, dass Anbieter die „Internetprotokoll-Adresse“, eine „eindeutige Kennung des Anschlusses“, das „Datum und die sekundengenaue Uhrzeit von Beginn und Ende der Zuweisung der öffentlichen Internetprotokoll-Adressen“ sowie weitere Daten für mindestens drei Monate speichern müssen.
Lagebild des Bundeskriminalamtes
Die Regierung will damit konsequenter und schärfer gegen Sexualstraftäter und andere Cyberkriminelle vorgehen. Dem Lagebild des Bundeskriminalamtes zufolge wurden im vergangenen Jahr 16.354 Fälle des Missbrauchs von Kindern und 1.191 Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Jugendliche registriert.
Der Gesetzesentwurf sei am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt worden, hieß es weiter. Im Frühjahr solle das Gesetz im Bundestag beschlossen werden.



