Berlin (epd). Durch die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Bürgergeldes drohen Frauen nach Ansicht der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen weitere Benachteiligungen. Die Pläne führten zu „erheblichen Risiken für die Gleichstellung“, heißt es in einer am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Mitteilung. Frauen seien mit 56 Prozent überdurchschnittlich häufig auf Grundsicherung angewiesen, bei Alleinerziehenden liege der Frauenanteil bei über 82 Prozent, hieß es.
Besonders problematisch ist der BAG zufolge, dass die Betreuungszeit von Kindern, in denen Eltern nicht zur Arbeitssuche verpflichtet sind, von drei Jahren auf das erste Lebensjahr verkürzt werden soll. Das widerspreche „nicht nur den Regelungen der Elternzeit, sondern auch der Lebensrealität vieler Frauen“, sagte die Sprecherin Katrin Brüninghold. So könnten sich nur noch Besserverdienende eine Elternzeit leisten, „während Frauen im Grundsicherungsbezug, frühzeitig unter Druck geraten“. Die neuen Regelungen könnten besonders Alleinerziehende hart treffen.
Gefahr der wirtschaftlichen Schwächung
Auch gehe mit den geplanten Verschärfungen die Gefahr einer zusätzlichen wirtschaftlichen Schwächung von Frauen einher - etwa durch den geplanten Wegfall beziehungsweise die Verkürzung der Karenzzeit, in der Leistungsbeziehenden bisher ein Vermögen von 40.000 Euro erlaubt ist. Außerdem seien Frauen besonders hart von den vorgesehenen Änderungen bei den Kosten der Unterkunft betroffen. Sie hätten durchschnittlich 18 Prozent weniger Einkommen als Männer und lebten „deutlich seltener in abgesichertem Wohneigentum“.
Anstatt Frauen durch den Fokus auf schnelle Vermittlung weiterhin in „instabile Erwerbsverhältnisse zu drängen“, sollten sie mehr „Qualifizierung, Weiterbildung und abschlussorientierte Förderung“ erhalten, forderte die BAG.



