Bundesgericht verhandelt zum Verbot der "Artgemeinschaft"

Bundesgericht verhandelt zum Verbot der "Artgemeinschaft"

Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 28. Januar in Leipzig zum Vereinsverbot der rechtsextremen „Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“. Die im Sommer 2023 verbotene Vereinigung hält das Verbot in ihrer Klage für unverhältnismäßig, wie das Gericht am Dienstag in Leipzig mitteilte. Sie mache geltend, dass die „Artgemeinschaft“ eine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft sei. (BVerwG 6 A 18.23)

Das Bundesinnenministerium hatte die Vereinigung sowie alle verbundenen Teilorganisationen wie „Gefährtschaften“, „Gilden“ , „Freundeskreise“ und den Verein „Familienwerk“ im August 2023 verboten und aufgelöst. Die „Artgemeinschaft“ richtet sich laut Ministerium gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung.

Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich zuständig

Das Bundesverwaltungsgericht ist nach eigenen Angaben für den Fall erst- und letztinstanzlich zuständig. Nach einer Einschätzung der Bundeszentrale für politische Bildung ist die „Artgemeinschaft“ eine „sektenähnliche, religiös-völkische, anti-christliche und rechtsextreme Organisation“.