Bund und Länder wollen mehr Beratung bei häuslicher Pflege

Bund und Länder wollen mehr Beratung bei häuslicher Pflege
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Pflegereform hat ihre Ergebnisse vorgelegt. Konkrete Änderungen sind vor allem im Bereich der häuslichen Pflege geplant. Viele andere Fragen, auch zu den Finanzen, sollen hingegen erst später beantwortet werden.

Berlin (epd). Bund und Länder planen mehr Unterstützung für Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden. Sie und ihr Umfeld sollen in der Anfangsphase der Pflegebedürftigkeit „mehr konkrete Hilfestellungen“ bekommen, heißt es im Beschlusspapier der Pflege-Arbeitsgruppe, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Durch bessere Beratung könnten die häusliche Pflegesituation „nachhaltig stabilisiert“ und „unnötige Umzüge“ ins Pflegeheim vermieden werden.

Die neuen Angebote richten sich demnach an Menschen in den leichteren Pflegegraden 1, 2 und 3. Inwieweit im Gegenzug finanzielle Leistungen der Pflegekasse gekürzt werden, während die neue Unterstützung in Anspruch genommen wird, ist noch offen.

Familienpflegegeld weiter auf dem Prüfstand

Vorgesehen ist außerdem die Schaffung eines „Notfallbudgets“ für Menschen in häuslicher Pflege. Damit soll Unterstützung in der Nacht, in Randzeiten, am Wochenende und „in Krisensituationen“ bezahlt werden können. Die Regelungen zu Pflegezeit und Familienpflegezeit sollen zusammengeführt und vereinfacht werden. Ob ein Familienpflegegeld eingeführt wird, um Verdienstausfälle von pflegenden Angehörigen zeitweise zu kompensieren, wird dem Beschluss zufolge „unter Berücksichtigung der aktuellen Haushalts- und Wirtschaftslage geprüft“.

Viele andere Punkte bleiben in dem Papier noch offen, insbesondere bei der Finanzierung. Hier wurden demnach verschiedene Modelle diskutiert und durchgerechnet. Das Bundesgesundheitsministerium soll einen Vorschlag zum Thema Finanzen vorlegen und im Februar mit den Ländern besprechen. Der Arbeitsgruppe für die Pflegereform gehörten Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und ihre Fachkolleginnen und -kollegen aus den Ländern an. Die Vorschläge sollen in ein großes Reformgesetz münden, das „möglichst Ende 2026“ in Kraft tritt.