Tierschützer scheitern vor Landes-Verfassungsgerichtshof

Tierschützer scheitern vor Landes-Verfassungsgerichtshof
Die Tierschutzorganisation PETA hätte gerne mehr Einfluss auf Verwaltungsverfahren. Eine entsprechende Anerkennung wird ihr aber nun auch vom Verfassungsgerichtshof verweigert. Der Grund: Der Verein lässt kaum stimmberechtigte Mitglieder zu.

Stuttgart (epd). Die Tierschutzorganisation PETA ist mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Der Verein mit Sitz in Stuttgart wollte erreichen, als Tierschutzorganisation mit Klagerecht anerkannt zu werden. Die Richter wiesen die Beschwerde laut einer Mitteilung vom Mittwoch zurück, weil PETA nur den wenigsten Unterstützern und Unterstützerinnen eine stimmberechtigte Mitgliedschaft ermöglicht (Az.: 1 VB 172/21)

Das Tierschutzmitwirkungsgesetz des Landes sieht vor, dass anerkannte Verbände bei Verwaltungsverfahren mitwirken und klagen dürfen, auch wenn sie nicht direkt in eigenen Rechten verletzt sind. Eine Voraussetzung für diese Anerkennung ist, dass grundsätzlich jede Person, die die Ziele des Vereins unterstützt, auch volles Mitglied mit Stimmrecht werden kann.

Gericht unterscheidet zwischen Vereinen und Stiftungen

Nach Gerichtsangaben hat PETA bundesweit sieben ordentliche Mitglieder. Daneben gibt es laut Verein rund 22.000 Fördermitglieder ohne Stimmrecht. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte bereits zuvor geurteilt, dass diese Struktur die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt.

PETA sah darin eine Verletzung des Gleichheitssatzes. Die Organisation argumentierte, sie werde gegenüber Stiftungen und Dachverbänden benachteiligt. Das Verfassungsgericht wies dies zurück. Eine unterschiedliche Behandlung sei gerechtfertigt. Bei Stiftungen gebe es eine staatliche Aufsicht, bei Vereinen sei die Kontrolle durch eine breite Mitgliedschaft notwendig.