Berlin (epd). Die Bundesregierung will die Regeln für Vaterschaftsanerkennungen für Fälle verschärfen, in denen Vater oder Mutter kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch eine Regelung auf den Weg, nach der in solchen Fällen künftig die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich ist, um die Vaterschaft offiziell zu machen. Damit soll verhindert werden, dass Vaterschaftsanerkennungen missbraucht werden, um einem der Beteiligten ein sicheres Bleiberecht zu verschaffen.
Ausnahmen soll es geben, wenn die leibliche Vaterschaft durch einen Gen-Test nachgewiesen wird, die Eltern nach der Geburt des Kindes geheiratet haben, es bereits ein Geschwisterkind gibt oder die Eltern seit mindestens anderthalb Jahren zusammenwohnen. In allen anderen Fällen soll die Ausländerbehörde anhand von im Gesetz formulierten Vermutungen entscheiden, ob die Vaterschaftsanerkennung missbräuchlich angestrebt wird.
Aktuell nur nachträgliche Anfechtung möglich
Erst wenn sie zustimmt, kann das Standesamt dann die Vaterschaft anerkennen. Bislang gibt es beim Verdacht auf missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen nur das Mittel einer nachträglichen Anfechtung. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hob am Mittwoch in Berlin zudem hervor, dass nachgewiesener Betrug bei Vaterschaftsanerkennungen künftig strafbar ist und mit Geld- oder sogar Haftstrafen geahndet werden könne.
Ein Gesetz zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen hatte bereits die Ampel-Koalition geplant, aber nicht mehr umgesetzt. Der Gesetzentwurf von Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) macht keine Angaben zur Zahl vermutlich missbrauchter Vaterschaftsanerkennungen. Dobrindt sprach von vermutlich mehreren Tausend Fällen pro Jahr. In der Regel seien es deutsche Männer, die - auch gegen Geldzahlungen - Vaterschaften ausländischer Kinder anerkennen würden. Justizministerin Hubig sagte: „Oft machen die Männer damit Kasse.“
Zusätzlicher Behördenaufwand für geschätzt 19.500 Fälle pro Jahr
Die Zahl der jährlichen Fälle, in denen die Ausländerbehörde künftig eine intensivere Prüfung unternehmen muss, wird auf 19.500 geschätzt. Die Kosten durch zusätzliche Bürokratie und Mittel für etwa die Vaterschaftstests schätzt der Entwurf auf gut 1,9 Millionen Euro pro Jahr.



