Bundesgericht verhandelt über "Hammerskins Deutschland"

Bundesgericht verhandelt über "Hammerskins Deutschland"
Das Bundesinnenministerium hat die "Hammerskins" in Deutschland vor mehr als zwei Jahren verboten. Dagegen klagen mehrere Vertreter der Bewegung.

Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 17. Dezember zur vereinsrechtlichen Verbotsverfügung gegen die „Hammerskins Deutschland“. Das Bundesinnenministerium hatte die rechtsextremistische Gruppierung im Juni 2023 einschließlich ihrer regionalen Chapter (deutsch: Kapitel, Ortsgruppen) sowie die „Crew 38“ als Teilorganisation verboten und aufgelöst.

Einzelpersonen und regionale Gruppen der „Hammerskins“ klagen gegen das Verbot, darunter Ableger in Brandenburg, Bayern und Baden-Württemberg. Laut der Verfügung von 2023 richtet sich die „Hammerskins“-Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung, laufe nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

Eigenständig organisierte Gruppen?

Die Kläger machen geltend, dass eine mit dem Verbot adressierte bundesweite Dachorganisation „Hammerskins Deutschland“ nicht existiere. Die internationale „Hammerskins“-Bewegung sei in Deutschland lediglich durch autonome, regional organisierte Chapter vertreten. Nationale Statuten gebe es aber nicht. Die regional organisierten Gruppen seien personell und finanziell eigenständig.

Ein Kläger macht den Angaben zufolge zudem geltend, er sei ein regionales französisches Chapter ohne Anbindung an etwaige in Deutschland vorhandene Strukturen der „Hammerskins“. Für Klagen gegen vom Bundesinnenministerium erlassene Vereinsverbote ist das Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig.