Beauftragte Ataman für längere Beschwerdefrist bei Diskriminierungen

Beauftragte Ataman für längere Beschwerdefrist bei Diskriminierungen

Berlin (epd). Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, plädiert für eine längere Beschwerdefrist bei Diskriminierungen. „Während Menschen in den meisten europäischen Ländern eine Frist von drei bis fünf Jahren haben, um sich gegen eine Diskriminierung zu wehren, sind es in Deutschland nur zwei Monate“, sagte Ataman dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Montag). Sie halte eine Frist von mindestens zwölf Monaten für sinnvoll.

Dann könnten Menschen das Erlebte verarbeiten, sich beraten lassen und überlegte Entscheidungen treffen. Die kurze Frist eskaliere Konflikte, vor allem gegenüber dem Arbeitgeber. „Einige fühlen sich genötigt, schnell zu klagen, obwohl sie lieber eine außergerichtliche Lösung möchten“, sagte Ataman. Eine längere Frist würde ihren Worten zufolge Betroffenen und Unternehmen helfen, weil sie mehr Zeit für Lösungen biete, um nicht vor Gericht zu landen.