Bundesregierung will Frauen durch elektronische Fußfessel schützen

Bundesregierung will Frauen durch elektronische Fußfessel schützen
Die Bundesregierung will beim Schutz von Frauen nachbessern. Elektronische Fußfesseln sollen künftig Gewalttäter von neuen Übergriffen abhalten und potenzielle Opfer warnen.

Berlin (epd). Elektronische Fußfesseln und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings sollen Frauen künftig besser vor erneuten Angriffen von Männern schützen, die ihnen schon einmal Gewalt angetan haben. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), der Familiengerichten die Anordnung von Fußfesseln auch in Hochrisikofällen im Bereich häuslicher Gewalt ausdrücklich ermöglichen würde. Zudem sollen Opfer auf Wunsch ein Gerät bekommen können, das sie warnt, wenn sich ihr Peiniger trotz eines Annäherungsverbots nähert.

Dieses Modell wird bereits in Spanien praktiziert. Das Beispiel zeige, dass elektronische Fußfesseln Leben retten könnten, erklärte Hubig. Straftaten und Gewalt gegen Frauen hatten zuletzt zugenommen. 2023 gab es 360 Opfer von Femiziden, viele von ihnen wurden durch den eigenen Partner oder Ex-Partner getötet. Die Zahlen für das vergangene Jahr will das Bundeskriminalamt am Freitag veröffentlichen.

Fußfessel nicht gegen den Willen des Opfers

Die Fußfessel wird an einem Band über dem Knöchel getragen und gibt Auskunft über den Aufenthaltsort eines Gewaltstraftäters. Das Tragen des Sendegeräts soll dem Entwurf zufolge für maximal sechs Monate angeordnet werden können. Eine mehrfache Verlängerung um jeweils drei Monate soll aber möglich sein. Eine Fußfessel soll nicht angeordnet werden, wenn das Opfer nicht damit einverstanden ist.

Das Bundesjustizministerium rechnet nach eigenen Angaben mit rund 160 parallel laufenden Verfahren und entsprechend notwendigen Geräten pro Jahr. Umgesetzt werden muss die Regelung von den Bundesländern. Die ersten Fußfesseln könnten wegen der nötigen Vorbereitungen frühestens 2027 eingesetzt werden, hieß es.

Pflicht auch zu Anti-Gewalt-Trainings

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Gewalttäter künftig zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings verpflichtet werden können. Sie sollen erneute Übergriffe verhindern, indem sie vermitteln, wie Konflikte gewaltfrei gelöst werden. Der Deutsche Frauenrat begrüßte, dass Täterarbeit künftig auch im Familienrecht vorgesehen sei. Dies könne ein „Game Changer“ werden, sagte Geschäftsführerin Judith Rahner. Wichtig sei es, nun die Finanzierung dafür zu klären.

Die Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ begrüßte die geplante Einführung der elektronischen Fußfessel als einen „wichtigen Schritt nach vorn“. Zwei Frauen seien in diesem Jahr bereits in Berlin von Ex-Partnern ermordet worden, obwohl es Annäherungsverbote gegeben habe, erklärte Abteilungsleiterin Gesa Birkmann. „Was fehlte, war die sofort umsetzbare, lebensrettende Technologie: eine elektronische Fußfessel für die Täter“, ergänzte sie.