Sachsens Justizministerin: Gegen Catcalling hilft kein Strafrecht

Sachsens Justizministerin: Gegen Catcalling hilft kein Strafrecht
Die sächsische Justizministerin Geiert lehnt es ab, verbale sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen explizit ins Strafrecht aufzunehmen. Sie plädiert stattdessen für mehr gesellschaftlichen Druck auf Männer.

Berlin (epd). Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) lehnt es ab, verbale sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen gezielter strafrechtlich verfolgbar zu machen. Das sogenannte Catcalling sei zwar ein vorwerfbares Verhalten, aber eben nicht ein zwingend strafrechtlich vorwerfbares Verhalten, sagte die Juristin der „tageszeitung“ (Montag). Das Strafrecht sei das schärfste Schwert des Staates. Diese Taten überschritten aber nicht die dafür nötige Schwelle.

Am Ende komme bei diesen Fällen ganz oft ein Freispruch heraus, weil sie schwer beweisbar seien, sagte Geiert. Hinzu komme die fehlende Klarheit, ab wann eine Schwelle überschritten wurde und wann nicht: „Abschreckende Wirkung wird nur bei ganz klaren Tatbeständen geschaffen. Eine solche Klarheit können wir nicht in ein mögliches Gesetz bringen.“

Straftatbestand ändert aus Geierts Sicht nichts

Stattdessen plädiert sie für anhaltenden gesellschaftlichen Druck. Das Problem müsse immer wieder benannt, und Frauen müssten ermutigt werden, sich zu wehren. „Das hat auch schon geklappt“, sagte Geiert: „Was Männer sich vor 20 Jahren auf der Straße erlaubt haben, erlauben sie sich heute nicht mehr. Wir müssen diesen Weg weitergehen, gesellschaftlich Druck zu machen. Ein Straftatbestand würde daran nichts ändern.“

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte angekündigt, sogenanntes Catcalling und voyeuristische Aufnahmen strafrechtlich verfolgbar zu machen. Ein entsprechender Antrag von Nordrhein-Westfalen und Hamburg hatte auf der Justizministerkonferenz in Leipzig allerdings keine Mehrheit gefunden.