Berlin (epd). Die Wehrpflicht kommt in Deutschland vorerst nicht zurück: Nach langem Streit haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf die Details des künftigen Wehrdienstes geeinigt. Sie setzen nach Angaben vom Donnerstag zunächst weiter darauf, genügend Freiwillige anzuwerben. Es gibt aber für jedes Jahr konkrete Zielvorgaben. Zugleich werden die sozialen Freiwilligendienste gestärkt.
Für das Bundeswehrpersonal gebe es nun einen „verbindlichen Aufwuchspfad“ im Gesetzentwurf, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) in Berlin. Fraktionsvize Norbert Röttgen erläuterte, dass es für die Jahre 2026 bis 2035 jeweils einen „Korridor“ gebe. Für nächstes Jahr liege dieser bei 186.000 bis 190.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten, 2035 seien es dann 255.000 bis 270.000. Das Bundesverteidigungsministerium werde halbjährlich über den Personalbestand berichten.
Bei Zielverfehlung muss Bundestag über „Bedarfswehrpflicht“ entscheiden
Wenn die Zielkorridore nicht erreicht werden, soll der Bundestag der Einigung zufolge über die Einführung einer „Bedarfswehrpflicht“ entscheiden. Eine Festlegung, bei einer wie häufigen oder wie starken Zielverfehlung dies passiert, gibt es laut Röttgen aber nicht. Auch die Details der „Bedarfswehrpflicht“ müsste der Bundestag dann noch festlegen. Die Idee dahinter ist, nur die jungen Männer einzuziehen, die von der Bundeswehr tatsächlich gebraucht werden.
Er sei „ganz sicher“, dass es dazu nicht komme und der freiwillige Wehrdienst ausreiche, sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) bezeichnete die Bedarfswehrpflicht als „Ultima Ratio“.
Wie schon früher geplant, werden alle jungen Menschen - beginnend mit dem Jahrgang 2008 - ab kommendem Jahr ein Anschreiben bekommen, das über den freiwilligen Wehrdienst informiert. Den dazugehörigen Fragebogen müssen aber nur Männer ausfüllen. Neu ist, dass in den Anschreiben nun auch auf die Freiwilligendienste, etwa den Bundesfreiwilligendienst, hingewiesen wird.
Laut Miersch gehört zur Koalitionseinigung zudem, 15.000 zusätzliche Plätze bei den Freiwilligendiensten zu finanzieren. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) sagte, mit dem Gesetz gehe man einen entscheidenden Schritt zur Entwicklung eines „neuen Bundesgesellschaftsdienstes“. „Wir wollen alle jungen Menschen ermutigen, sich aktiv einzubringen - sei es im Wehrdienst oder in den Freiwilligendiensten“, erklärte sie.
Verpflichtende Musterung soll früher starten
Im Wehrdienst-Gesetz soll es zudem eine Änderung bei der verpflichtenden Musterung aller jungen Männer ab Jahrgang 2008 geben. Sie soll ebenfalls schon nächstes Jahr starten und nicht, wie zuvor geplant, erst Mitte 2027. Pistorius betonte aber, dass die Kapazitäten für die Musterung erst noch aufgebaut werden müssten und erst im Sommer 2027 voll einsatzfähig seien. Ein zwischenzeitlich diskutiertes Losverfahren für die Musterung ist vom Tisch.
Die verabredeten Änderungen müssen nun vom Verteidigungsausschuss in den ursprünglichen Gesetzentwurf eingearbeitet werden. Danach kann der Bundestag darüber abstimmen. Das Gesetz soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.




