Düsseldorf (epd). Bei einer für den 22. November in Düsseldorf geplanten pro-palästinensischen Demonstration in Düsseldorf dürfen Parolen, die unter anderem das Existenzrecht Israels leugnen, nicht geäußert werden. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Donnerstag in einem Beschluss entschieden, wie die Pressestelle mitteilte. Das Gericht lehnte damit den Eilantrag des Veranstalters ab, der sich gegen das Verbot der Parolen durch das Polizeipräsidium Düsseldorf richtete. (AZ.: 18 L 3700/25)
Zur Begründung erklärte die Kammer, dass bei der Versammlung weder das Existenzrecht Israels geleugnet noch Parolen wie „Yalla, Yalla Intifada“, „There is only one state - Palestine '48“ sowie „From the river to the sea - Palestine will be free“ in jedweder Form geäußert werden dürften. Die vom Polizeipräsidium getroffene Prognose, wonach durch die Leugnung des Existenzrechts Israels oder die Äußerung der Parolen Straftaten wie Volksverhetzung, Billigung von Straftaten und Verwendung von Kennzeichen terroristischer Vereinigungen verwirklicht werden, sei „tragfähig“, betonten die Richter.
Demonstration könnte Straftaten der Hamas gutheißen
Mit der Leugnung des Existenzrechts Israels gehe von einer pro-palästinensischen Versammlung aller Voraussicht nach ein Anfangsverdacht für eine Billigung von Straftaten der Hamas sowie für einen Verstoß gegen das Kennzeichenverbot einher. Die Hamas negiere das Existenzrecht Israels und stehe für einen bewaffneten Kampf gegen den Staat Israel bis zu dessen endgültiger Vernichtung, erklärte das Gericht. Dieser „eliminatorische Antisemitismus“ sei ein „identitätsstiftendes Strukturmerkmal der Hamas“.
Bei der Leugnung des Existenzrechts Israels handle es sich um israelbezogenen Antisemitismus, der im vergangenen Jahr die häufigste Erscheinungsform von Antisemitismus in Deutschland gewesen war. Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster entscheiden würde.




