Berlin (epd). Der Umbau des Bürgergelds zur Grundsicherung für Arbeitssuchende soll am 10. Dezember im Kabinett verabschiedet werden. Das erfuhr der Evangelische Pressedienst (epd) aus Regierungskreisen. Der Referentenentwurf ging am Mittwoch in die Ressortabstimmung, wie Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) am Nachmittag im Bundestag sagte.
Die meisten Einzelheiten der Reform sollen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten, wie aus dem Referentenentwurf hervorgeht, der dem epd vorliegt. In dem Papier werden auch die erwarteten Einsparungen beziffert: Im kommenden Jahr sollen es 86 Millionen Euro sein, für 2027 werden 70 Millionen vorausgesagt. In den Folgejahren steigen die Ausgaben laut dem Entwurf dann wieder leicht an: 2028 sollen zehn Millionen Euro mehr ausgegeben werden, im Jahr danach neun Millionen.
Im Verhältnis zu den Gesamtkosten für das Bürgergeld sind sowohl die Einsparungen als auch die Mehrkosten sehr gering: 2024 beliefen sich die Zahlungsansprüche der Bürgergeldbeziehenden auf rund 47 Milliarden Euro. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte noch im September von fünf Milliarden Euro Einsparpotenzial gesprochen.
Härtere Sanktionen und neue Regeln für Wohnkosten
Zu der geplanten Reform gehört unter anderem, dass den Grundsicherungsbeziehenden früher und in größerem Umfang als bisher die Leistungen gekürzt werden können, wenn sie etwa Termine versäumen oder ein Jobangebot ablehnen. Bei mehrfachen Verstößen soll es sogar möglich sein, ihnen das Geld komplett zu streichen - inklusive der Zahlungen für Miete und Heizung.
Außerdem wird die Höhe des sogenannten Schonvermögens dem Entwurf zufolge an das Lebensalter gekoppelt. Das bedeutet, dass insbesondere junge Menschen mehr eigenes Vermögen aufbrauchen müssen, bevor sie Grundsicherung bekommen können. Auch die Wohnkosten werden früher und strenger als bisher darauf geprüft, ob sie als angemessen eingestuft und damit in vollem Umfang vom Staat übernommen werden.




