Regierung: Keine Pflicht zur Übernahme von Migranten aus EU-Staaten

Regierung: Keine Pflicht zur Übernahme von Migranten aus EU-Staaten
Die EU-Kommission bescheinigt Deutschland, potenziell weiter unter "Migrationsdruck" zu stehen. Die Bundesregierung folgert daraus, im nächsten Jahr keine Migranten aus anderen EU-Staaten übernehmen zu müssen.
12.11.2025
epd
Von Corinna Buschow (epd)

Berlin (epd). Nach dem EU-Bericht zur Verteilung von Flüchtlingen in Europa sieht die Bundesregierung für 2026 keine Pflicht mehr zur Übernahme aus europäischen Ländern. Wichtigste Schlussfolgerung sei, „dass Deutschland 2026 keine Migranten aus anderen EU-Mitgliedstaaten aufnehmen muss“, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Mittwoch in Berlin.

Die EU-Kommission erkenne in ihrem Bericht zum Solidaritätsmechanismus im EU-Asylsystem die Leistungen an, die Deutschland in dem Bereich bereits mit der Aufnahme vieler Migranten erbracht habe, betonte Kornelius. Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begrüßte die Einschätzung der Kommission, „weil es der Realität entspricht“. Der Bericht mache deutlich, dass Deutschland in den vergangenen Jahren hohe Lasten in Europa getragen habe. Dies betreffe auch die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine. Deutschland habe mehr von ihnen aufgenommen als andere Länder.

„Hoher Migrationsdruck“ in südeuropäischen Ländern

Die EU-Kommission hatte am Dienstag ihren ersten Jahresbericht für den geplanten Solidaritätsmechanismus vorgestellt. Dieser ist ein zentraler Baustein für die EU-Asyl- und Migrationsreform, die ab Juni 2026 vollständig gelten soll. Demnach sollen Staaten mit besonders hohem Migrationsdruck entlastet und Schutzsuchende innerhalb der EU umverteilt werden. Länder, die keine Personen aufnehmen wollen, sollen auch Ausgleichszahlungen leisten können.

Laut der Analyse der EU-Kommission stehen insbesondere Griechenland, Italien, Spanien und Zypern unter hohem Migrationsdruck und sollen daher künftig vom neuen EU-Solidaritätspool profitieren. Deutschland, Belgien, Frankreich und Polen gelten als potenziell gefährdet und erhalten demnach prioritäre Unterstützung. Sie müssen absehbar keine weiteren Schutzsuchenden aufnehmen. Zu den EU-Staaten, die wahrscheinlich Asylsuchende aus anderen Ländern aufnehmen oder andere Solidaritätsbeiträge leisten müssen, zählen demnach Luxemburg, Portugal, Rumänien, Schweden und Ungarn.

Mehr Asylverfahren an EU-Außengrenzen geplant

Der Solidaritätsmechanismus ist Teil der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas), das darauf abzielt, Asylverfahren stärker als bislang an den EU-Außengrenzen abzuhandeln und zu einer gerechteren Verteilung Schutzsuchender innerhalb der EU zu kommen. Die Umsetzung für Asylverfahren an der Grenze muss Deutschland im Wesentlichen für Flughafenverfahren umsetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Dobrindt wird bereits im Bundestag beraten, ist wegen der Regelung zur Inhaftnahme Asylsuchender allerdings noch umstritten.