Palästina-Posts: Siebenstellige Entschädigung für Fußballer El Ghazi

Palästina-Posts: Siebenstellige Entschädigung für Fußballer El Ghazi
Der Profi-Fußballspieler Anwar El Ghazi bekannte sich 2023 in Instagram-Posts zu Palästina und erhielt dafür die Kündigung seines Vereins Mainz 05. El Ghazi klagte dagegen. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts wird teuer für den Verein.

Mainz (epd). Mehrere pro-palästinensische Social-Media-Beiträge, die zur fristlosen Entlassung des Fußball-Profis Anwar El Ghazi durch den Bundesligaverein 1. FSV Mainz 05 geführt hatten, sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das rheinland-pfälzische Landesarbeitsgericht bestätigte damit am Mittwoch im Wesentlichen ein erstinstanzliches Urteil, dem zufolge der Fußball-Verein dem Sportler rund 1,5 Millionen Euro Gehalt nachzahlen muss (AZ: 3 S La 254/24). Die Revision wurde nicht zugelassen.

Der Vorsitzende Richter Andreas Budroweit erklärte bei der Urteilsbegründung, El Ghazi habe in seinen Social-Media-Einträgen weder den Überfall der Hamas auf Israel gerechtfertigt oder unterstützt, noch Israel das Existenzrecht abgesprochen. Eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses sei nach seinen Äußerungen nicht gerechtfertigt gewesen.

Weitere Ansprüche in Parallelverfahren

Sobald das Urteil in dem Rechtsstreit in Kraft getreten ist, kann ein zweiter, parallel am Arbeitsgericht Mainz geführter Prozess fortgesetzt werden. Darin klagt El Ghazi nach seinem erzwungenen Wechsel die Gehaltsdifferenz zwischen seinem Vertrag bei Mainz 05 und dem bei seinem späteren Verein Cardiff City ein.

Nach Aussage von El Ghazis Anwalt Alexander Bergweiler geht es dabei um eine Summe von weiteren 1,2 Millionen Euro. Langwierige Verhandlungen um eine außergerichtliche Einigung waren zuvor gescheitert. Patrick Schwarz, Justiziar des unterlegenen Mainzer Fußball-Vereins, wollte sich zunächst nicht zu möglichen weiteren Schritten äußern. El Ghazi spielt mittlerweile für einen Verein im Emirat Katar.

Nach dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 hatte der niederländische Fußballprofi auf der Plattform Instagram unter anderem die Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ („Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein“) gepostet, die auch von radikalen Organisationen verwendet wird, die das Existenzrecht Israels bestreiten. In der Folge hatte Mainz 05 den Spieler zunächst freigestellt, den Konflikt nach einer Erklärung El Ghazis jedoch in einer Presseerklärung für beigelegt erklärt.

Kündigung nach widerrufener Erklärung

El Ghazi reagierte mit einem weiteren Social-Media-Post, in dem er den Tod jeglicher Zivilisten, Antisemitismus, Besatzung, Apartheid und Völkermord gleichermaßen verurteilte. Weil er in der Erklärung zugleich zurückwies, er habe sich von seinen bisherigen Ansichten distanziert, sprach der Bundesligaverein eine fristlose Kündigung aus.

Bereits das Arbeitsgericht hatte eine fristlose Kündigung wegen des erstens Posts aus Fristgründen verworfen und die folgenden als zulässige Meinungsäußerung eingestuft. Einen kleinen Teilerfolg bei der Bemessung der zahlenden Gehälter konnte Mainz 05 dennoch erringen: In der Berufungsentscheidung wurden die fälligen Zinsen neu berechnet, was dem Verein einige Tausend Euro einsparen könnte.