Evangelisches Kirchenparlament will sich vorerst nicht verkleinern

Evangelisches Kirchenparlament will sich vorerst nicht verkleinern
Das Präsidium der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hatte vorgeschlagen, das Kirchenparlament zur nächsten Wahlperiode um gut ein Viertel der Sitze zu verkleinern. Die Delegierten wollten dem so nicht zustimmen.

Dresden (epd). Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) will sich vorerst nicht zu seiner kommenden Wahlperiode verkleinern. Ein entsprechender Vorschlag wurde von den Delegierten am letzten Tag ihrer Jahrestagung in Dresden zurückgestellt. Zunächst soll ausführlich geprüft werden, welche Folgen es für das Zusammenspiel der EKD-Organe hat, wenn die Zahl der derzeit mehr als 100 Synodalen reduziert wird.

Der „Druck im Kessel“ solle aufrechterhalten bleiben, betonte die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christiane Köckler, am Mittwoch in Dresden. Der Synode, die sich 2027 neu konstituiert, sollen daher Vorschläge vorgelegt werden, die das bis dahin amtierende Kirchenparlament mit anderen EKD-Gremien zusammen erarbeitet. Damit würde es möglich, dass die ab 2033 amtierende Synode verkleinert wird.

Vor dem Hintergrund zurückgehender Mitgliederzahlen und Finanzmittel bestehe „unzweifelhaft Handlungsbedarf“, sagte Köckler. Doch brauche es eine eingehende Prüfung, bevor eine Entscheidung getroffen werden könne.

Zahl der Synodalen sollte sich stärker an Kirchenmitgliederzahl orientieren

Derzeit gehören der Synode 128 Mitglieder an. 100 Mitglieder werden von den 20 Gliedkirchen gewählt, 28 Mitglieder beruft der Rat der EKD. Das Synodenpräsidium hatte vorgeschlagen, dass sich die Größe der Synode stärker an der Zahl der Kirchenmitglieder orientieren soll. Jede Landeskirche sollte zunächst zwei Sitze in der Synode erhalten. Landeskirchen mit mehr als 400.000 Mitgliedern sollten für je weitere 400.000 Mitglieder einen weiteren Sitz erhalten.

Die Zahl der vom Rat berufenden Mitglieder sollte 20 Prozent der Gesamtzahl der Synodalen betragen. So wäre eine Verkleinerung um gut 24 Prozent auf 97 Mitglieder erreicht worden. Damit die Regelung für die nächste Wahlperiode, die 2027 beginnt, greift, hätte das Gesetz jetzt so verabschiedet werden müssen.