Gema erringt Sieg gegen OpenAI beim Urheberrechtsschutz

Gema erringt Sieg gegen OpenAI beim Urheberrechtsschutz
Das Landgericht München I hat am Dienstag einer Klage der Gema stattgegeben. Sie hatte gegen den Chat-GPT-Betreiber OpenAI geklagt, der in seinen Chatbots komplette Texte deutscher Songs ausgegeben hatte.

München (epd). Die Verwertungsgesellschaft Gema hat mit einer Klage gegen den Chat-GPT-Betreiber OpenAI vor dem Landgericht München I einen Erfolg errungen. Die auf das Urheberrecht spezialisierte 42. Zivilkammer des Landgerichts München erklärte die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke für das Training künstlicher Intelligenz durch OpenAI für unzulässig und gab den geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz im Wesentlichen statt, teilte das Gericht am Dienstag mit (Az. 42 O 14139/24).

Die Gema hatte gegen OpenAI geklagt, weil die Liedtexte von neun bekannten deutschen Songs (etwa „Atemlos“ und „Wie schön, dass du geboren bist“) in den Sprachmodellen des Unternehmens gespeichert und bei Nutzung des Chatbots in weiten Teilen originalgetreu ausgegeben würden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

OpenAI hatte dagegen argumentiert, ihre Sprachmodelle speicherten oder kopierten keine spezifischen Trainingsdaten, sondern reflektierten, was sie basierend auf dem gesamten Trainingsdatensatz erlernt hätten. Ohnehin seien eventuelle Rechtseingriffe von den Schranken des Urheberrechts, insbesondere der Schranke für das sogenannten Text- und Data-Mining gedeckt.

Dies sah das Gericht nicht so: Die Liedtexte seien reproduzierbar in den Sprachmodellen der Beklagten enthalten. Angesichts der Komplexität und Länge sei der Zufall als Ursache für die Wiedergabe der Liedtexte ausgeschlossen. Sowohl durch die Memorisierung in den Sprachmodellen als auch durch die Wiedergabe der Liedtexte in den Outputs des Chatbots lägen Eingriffe in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor, die nicht durch Schrankenbestimmungen gedeckt seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.