Berlin (epd). Eine Somalierin will gegen die Zurückweisungspraxis des Bundesinnenministeriums an den deutschen Grenzen vor dem Berliner Verwaltungsgericht klagen. Das Gericht hatte ihr und zwei weiteren Somaliern bereits im Juni in einem Eilverfahren recht gegeben. Demnach hätten deutsche Behörden vor einer Zurückweisung der drei nach Polen zunächst klären müssen, welcher EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Die Frau hat sich jetzt gegen den dann erfolgten Einstellungsbeschluss gewendet und will weiterhin gegen die ihrer Ansicht nach rechtswidrige Praxis klagen, wie eine Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Zuerst berichtete darüber „Legal Tribune Online“. (AZ: VG 6 K 197/25)
Gang durch alle Instanzen möglich
Nach einem Einstellungsbeschluss des Gerichts könne nicht grundlos weiter geklagt werden, erklärte die Sprecherin. Daher prüfe das Verwaltungsgericht nun, ob ein „besonderes Fortsetzungsfeststellungsinteresse“ bestehe. Nur dann sei die Klage auch zulässig. Theoretisch ermögliche die Klage den Gang durch alle Instanzen bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Die drei Personen waren im Mai in Frankfurt an der Oder von der Bundespolizei nach Polen zurückgewiesen worden, ohne dass ihre Asylgesuche geprüft worden waren. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte das von der schwarz-roten Bundesregierung forcierte Vorgehen in den konkreten Fällen für rechtswidrig erklärt.




