Fehrs: AfD steht "außerhalb der Grundlagen unseres Grundgesetzes"

Fehrs: AfD steht "außerhalb der Grundlagen unseres Grundgesetzes"
Die EKD-Ratsvorsitzende lässt Sympathien für die Forderung nach einem AfD-Verbot erkennen. Die Partei stelle sich "außerhalb der Grundlagen unseres Grundgesetzes", sagt die Hamburger Bischöfin Fehrs.

Dresden (epd). Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, fordert ein entschiedeneres Handeln gegen die AfD. Man sehe sich einer Partei gegenüber, „die die Würde bestimmter menschlicher Gruppen längst schon für antastbar erklärt und sich damit außerhalb der Grundlagen unseres Grundgesetzes stellt“, sagte die Hamburger Bischöfin am Sonntag vor der in Dresden tagenden EKD-Synode. Der Nachweis verfassungsfeindlicher Bestrebungen einer Partei wäre Grund für deren Verbot.

Fehrs sagte, die Partei falle im Bundestag „durch Pöbeleien und Abwertungen“ auf. Hautnah sei das bei der Konstituierung des neuen Bundestags in diesem Jahr zu erleben gewesen, „als Vertreter der AfD abgrundtiefe Verachtung, ja blanken Hass als allerersten Ton in der Legislatur setzten“.

Ratsvorsitzende sieht Verunsicherung als Grund für AfD-Erfolg

In ihrem Bericht vor der Synode zitierte Fehrs den Publizisten Michel Friedman, der Anfang Oktober gefordert hatte, mehr zu unternehmen, um die Demokratie zu sichern, weil man als Zeuge der Zeit alles wisse. „Recht hat er“, sagte Fehrs. Die EKD-Ratsvorsitzende sagte zudem, sie halte es für falsch, den Erfolg der AfD vor allem als ein ostdeutsches Problem zu sehen. Er sei „Ausdruck einer tiefergehenden gesellschaftlichen Verunsicherung“, die überall spürbar sei.

In der Politik wird immer wieder über die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens diskutiert. Einen Antrag dafür könnten Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. In der Koalition aus Union und SPD gibt es dazu unterschiedliche Positionen. Über ein Parteiverbot entscheiden kann nur das Bundesverfassungsgericht.