Suchtbeauftragter Streeck für Altersgrenzen bei Social-Media-Apps

Suchtbeauftragter Streeck für Altersgrenzen bei Social-Media-Apps
Kinder und Jugendliche sind oft stundenlang in sozialen Netzwerken unterwegs. Um sie besser zu schützen, schlägt der Bundesdrogenbeauftragte gestaffelte Altersfreigaben für Apps vor.

Berlin (epd). Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Hendrik Streeck (CDU), hält gestaffelte Altersfreigaben für soziale Netzwerke nach dem Vorbild der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) bei Filmen für sinnvoll. Vorstellbar sei etwa, dass bestimmte Funktionen oder Inhalte in Apps erst mit zunehmendem Alter freigeschaltet werden, sagte Streeck den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). „Kinder brauchen Schutzräume, keine Endlosschleifen.“ Deshalb müssten besonders Algorithmen, die auf immer längere Nutzungszeiten abzielen, altersgerecht begrenzt werden.

Eine aktuelle Studie der DAK-Gesundheit hatte ergeben, dass Kinder und Jugendliche an einem normalen Wochentag durchschnittlich 150 Minuten in sozialen Netzwerken verbringen, am Wochenende sogar 224 Minuten. Entscheidend sei für ihn nicht die Zahl der Minuten, „sondern was dabei auf der Strecke bleibt“, sagte Streeck. Wenn Freundschaften, Bewegung, Hobbys oder schulische Leistungen litten, könne Mediennutzung zur Sucht werden.

Feste handyfreie Zeiten vereinbaren

Eltern empfiehlt der Bundesdrogenbeauftragte, klare Regeln zu vereinbaren: „Eltern sollten spätestens dann aufmerksam werden, wenn Kinder oder Jugendliche das Handy nicht mehr aus der Hand legen können und selbst kurze Pausen zur Belastung werden.“ Wichtig seien ausreichender Schlaf und feste handyfreie Zeiten.

Aber auch der Staat und Plattformbetreiber hätten eine Schutzverantwortung, betonte Streeck. Neben Altersratings brauche es „konsequent durchgesetzte Regeln“ und eine stärkere Verpflichtung der Plattformen, Risiken süchtig machender Designs zu verringern.