Düsseldorf (epd). Das NRW-Justizministerium wird auf der anstehenden Justizministerkonferenz eine Initiative einbringen, die das voyeuristische Filmen und Fotografieren unter Strafe stellen soll. Bei der Justizministerkonferenz am Freitag in Leipzig werde man gemeinsam mit Hamburg unter dem Titel „Recht auf sexuelle Selbstbestimmung stärken - Schutzlücken schließen“ einen Beschlussvorschlag vorlegen, kündigte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) am Donnerstag in einer Aktuellen Stunde im Landtag an. Damit solle neben Voyeuraufnahmen künftig auch die „sexistische Anmache auf offener Straße“ zum Straftatbestand gemacht werden.
Limbach verwies in diesem Zusammenhang auf das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, die durch das Gesetz zu schützen sei. „Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob seine Körperteile fotografiert, gefilmt werden - oder eben nicht“, sagte der NRW-Justizminister. „Unser Strafgesetzbuch sieht das bislang aber nicht so.“ In dieser Frage sei es zudem egal, ob es sich um bekleidete oder unbekleidete Teile des Körpers handelt, die fotografiert oder gefilmt werden.
Zugleich begrüßte Limbach, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Anfang der Woche ebenfalls angekündigt hatte, Frauen in der Öffentlichkeit besser vor voyeuristischen Filmaufnahmen schützen zu wollen.
Petition fordert Strafen gegen Voyeur-Aufnahmen
Der Fall einer jungen Frau aus Köln hatte zuvor zu einer Debatte über das Thema geführt. Yanni Gentsch war im Frühjahr von einem älteren Mann beim Joggen belästigt worden, der ihr Gesäß gefilmt hatte. Sie sprach den Mann noch vor Ort an und machte die Belästigung öffentlich. Gentsch organisierte zudem die Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“. Laut Minister Limbach ist die Petition mittlerweile von fast 140.000 Menschen unterzeichnet worden.
Die Aktuelle Stunde fand auf Antrag der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen statt. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Verena Schäffer, betonte, es dürfe „nicht sein, dass eine Frau beim Joggen im Park größere Sorgen vor heimlichen Film- und Bildaufnahmen haben muss als ein potenzieller Täter vor einer Bestrafung“. Der FDP-Abgeordnete Werner Pfeil verwies darauf, dass es mit der Initiative aus NRW darum gehe, eine aktuelle Gesetzeslücke zu schließen: „Eine Belästigung von Frauen beginnt nicht erst dann, wenn Aufnahmen von Intimbereichen angefertigt werden, sondern auch dann, wenn keine nackte Haut zu sehen ist.“



