Sachverständige üben Kritik an Plänen zur Umsetzung der EU-Asylreform

Sachverständige üben Kritik an Plänen zur Umsetzung der EU-Asylreform
Bundesinnenminister Dobrindt will die EU-Asylreform in Deutschland zügig umsetzen. Sein Gesetzentwurf ist aber so komplex, dass Sachverständige Zweifel daran haben, dass das Dickicht an Regelungen schnell und praktikabel angewandt werden kann.

Berlin (epd). Zu kompliziert, bürokratisch, rechtlich fraglich: Sachverständige haben bei einer Anhörung im Bundestag Zweifel daran geäußert, dass die aktuellen Pläne zur Umsetzung der EU-Asylreform in Deutschland realisierbar sind. Es gebe zu viele unbestimmte Begriffe und unklare Zuständigkeiten, sagte Finn-Christopher Brüning als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag am Montag im Innenausschuss des Bundestags in Berlin. Der Sozialrechtler und Migrationsexperte Constantin Hruschka warnte, es werde wegen der Komplexität der Regelungen „so eine Art vorprogrammiertes Chaos“ geben.

Auch der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Hans-Eckhard Sommer, räumte ein, es gehe um ein „hochkomplexes Gesetzeswerk“. Die Anwendung werde auch für seine Behörde eine „sehr große Kraftanstrengung“. Hruschka riet dazu, auf die angestrebte vorgezogene Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) zu verzichten.

Reform muss bis Mitte 2026 umgesetzt werden

Die Reform soll die Einreise von Flüchtlingen besser ordnen und deren Verteilung zwischen den EU-Staaten fairer gestalten. Über Asylanträge von Menschen mit geringer Bleibeperspektive soll künftig bereits an der EU-Außengrenze entschieden werden. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Geas-Reform bis Mitte 2026 umsetzen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) strebt an, dass Teile der deutschen Umsetzung bereits früher in Kraft treten.

Die Regelungen für die EU-Außengrenze muss Deutschland im Wesentlichen für Asylverfahren in Flughäfen umsetzen. Dobrindt will mit dem Gesetz aber auch die Grundlage für sogenannte Zentren für Sekundärmigration schaffen, in denen Flüchtlinge festgehalten werden könnten, die über eine EU-Binnengrenze nach Deutschland kommen.

Umstritten blieb in der Bundestagsanhörung, ob solche Zentren eine massenhafte Inhaftierung von Flüchtlingen bedeuten würden. Während Annika Fischer-Uebler vom Deutschen Institut für Menschenrechte diese Befürchtung äußerte, sagte der Migrationsrechtsexperte Daniel Thym, die juristischen Hürden für die Freiheitsentziehungen seien weiterhin hoch. Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag weiter beraten und gegebenenfalls verändert, bevor er im Plenum abgestimmt wird.