UN-Sozialausschuss rügt Umgang mit Geflüchtetem in Thüringen

UN-Sozialausschuss rügt Umgang mit Geflüchtetem in Thüringen

Erfurt (epd). Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat Deutschland wegen der Streichung von Sozialleistungen für einen Geflüchteten aus dem Thüringer Ilm-Kreis gerügt. Anlass war die Entscheidung der Ausländerbehörden, einem über Malta nach Deutschland eingereisten Syrer die Leistungen zu entziehen, teilte der Flüchtlingsrat Thüringen am Donnerstag in Erfurt mit. Die UN-Experten sähen darin einen Verstoß gegen das Recht auf Unterkunft, Nahrung und medizinische Versorgung.

Betroffen ist laut Flüchtlingsrat ein 20-jähriger Syrer, der im Sommer 2024 nach Deutschland kam. Mit Verweis auf die EU-Dublin-Verordnung habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Malta für das Asylverfahren zuständig erklärt. Daraufhin habe das Landratsamt des Ilm-Kreises Ende 2024 seine Unterbringung und alle weiteren Leistungen gestrichen. Seitdem sei der junge Mann auf Hilfe von Freunden und Ehrenamtlichen angewiesen.

Der UN-Ausschuss habe Deutschland am 17. Oktober aufgefordert, den Syrer wieder unterzubringen und zu versorgen. Der Mann hatte mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Beschwerde eingelegt, nachdem deutsche Gerichte den Leistungsausschluss nicht gestoppt hatten. Eine Sprecherin des Flüchtlingsrats nannte die Entscheidung „blamabel für Deutschland“ und verlangte ein Ende der Leistungsstreichungen sowie eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Deutschland hat sich mit dem Beitritt zum UN-Sozialpakt 1973 verpflichtet, die Empfehlungen des Ausschusses zu beachten. Sanktionen bei Nichtbefolgung gibt es jedoch nicht.