Stuttgart (epd). Homosexuelle Paare dürfen sich in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg weiter nicht trauen lassen. Ein Gesetzesentwurf, der unter anderem Gottesdienste für homosexuelle Paare anlässlich einer zivilen Eheschließung künftig „Traugottesdienste“ nennen wollte, verfehlte am Freitag bei der Abstimmung in der Landessynode knapp die Zweidrittel-Hürde. Damit gilt weiterhin der Kompromiss aus dem Jahr 2019, der von „Segnungsgottesdiensten“ spricht.
Für den Beschluss des Gesetzes hätte es mindestens 60 Ja-Stimmen gebraucht, es gab aber lediglich 56 bei 31 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Die Synodalen des theologisch konservativen Gesprächskreises „Lebendige Gemeinde“ hatten bei der Abstimmung zur ersten Lesung alle gegen das Gesetz gestimmt oder sich enthalten. Bei der zweiten Lesung wurde geheim abgestimmt.
Bei der Aussprache zum Gesetzesentwurf sagte Matthias Hanßmann von der „Lebendigen Gemeinde“ am Donnerstagabend, es brauche keinen neuen Gesetzesentwurf, da der bereits existierende Kompromiss vorsehe, dass homosexuelle Paare in bestimmten Gemeinden einen Segnungsgottesdienst feiern können. „Wir haben uns bewegt, wir haben einen Kompromiss“, sagte Hanßmann. Laut dem Kompromiss von 2019 entscheiden Kirchengemeinden selbst, ob sie Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare anbieten wollen.
Für Synodale des liberalen Gesprächskreises „Offene Kirche“ und andere Kirchenparlamentarier geht diese Regelung nicht weit genug. Sie forderten, die Feiern anlässlich einer bürgerlichen Eheschließung als „Traugottesdienste“ zu bezeichnen und sie damit begrifflich den Trauungen heterosexueller Paare gleichzustellen.



