Bundesarbeitsgericht erleichtert Klagen für Lohngleichheit

Bundesarbeitsgericht erleichtert Klagen für Lohngleichheit

Erfurt (epd). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat der Klage einer Abteilungsleiterin gegen Daimler auf gleiche Bezahlung in den wichtigen Grundsatzfragen recht gegeben. Rügt eine Arbeitnehmerin eine zu niedrige Bezahlung aufgrund ihres weiblichen Geschlechts, reicht es für diese Vermutung und einen möglichen Lohnnachschlag aus, dass sie einzelne, besser verdienende männliche Kollegen in gleicher Funktion benennt, urteilten am Donnerstag die Erfurter Richter im Fall einer beim Daimler-Konzern beschäftigten weiblichen Führungskraft. (AZR: 8 AZR 300/24) Der Arbeitgeber könne diese Vermutung jedoch widerlegen, etwa indem er die unterschiedlich hohe Bezahlung sachlich begründen kann.

Damit kann sich eine seit 30 Jahren bei der Daimler AG und der Daimler Truck AG zuletzt als Abteilungsleiterin beschäftigte Frau Hoffnung auf einen Lohnnachschlag machen. Sie hatte nach ihrer Rückkehr aus ihrer Elternzeit festgestellt, dass sie viel weniger verdient als ihre männlichen Kollegen mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten.

Das Unternehmen Daimler hatte zur „Entgelttranzparenz“ ein sogenanntes Dashboard ins Intranet eingestellt, womit Beschäftigte prüfen konnten, ob sie geringer oder höher entlohnt werden als das andere Geschlecht. Den aktuellen Streit verwies das BAG an das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg zurück, das noch prüfen muss, ob der Arbeitgeber Gründe für die geringe Entlohnung der Klägerin hatte.