Bundesverfassungsgericht stärkt kirchliches Arbeitsrecht
Karlsruhe (epd). Das Bundesverfassungsgericht hat das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und der Diakonie gestärkt. Verlangen religiöse Arbeitgeber für eine ausgeschriebene Stelle eine Kirchenmitgliedschaft, steht deshalb übergangenen konfessionslosen Bewerbern nicht ohne Weiteres eine Diskriminierungsentschädigung zu, entschieden die Karlsruher Richter in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Geklagt hatte eine konfessionslose Frau, die sich bei der Diakonie auf eine Referentenstelle beworben hatte, aber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. (AZ: 2 BvR 934/19)


