Arbeitsministerium zurrt Details der Bürgergeldreform fest

Arbeitsministerium zurrt Details der Bürgergeldreform fest

Berlin (epd). Nach der Einigung im Koalitionsausschuss hat das Bundesarbeitsministerium die Details zur Reform des Bürgergelds ausformuliert. Es werde angestrebt, „zügig“ die Ressortabstimmung zu dem Gesetzentwurf einzuleiten, hieß es am Freitag aus Ministeriumskreisen. Geplant sind demnach deutlich strengere Regeln für Menschen, die die Sozialleistung bekommen. Das betrifft Sanktionsmöglichkeiten, aber auch die Vorgaben zu Wohnkosten und Vermögen. Zudem heißt das Bürgergeld künftig Grundsicherung.

Nach der Sitzung des Koalitionsausschusses in der vergangenen Woche hatte Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bereits die Erwartungen an die Einsparungen durch die Reform gedämpft. Das wurde am Freitag bekräftigt. „Allein aufgrund der Maßnahmen des Gesetzentwurfes ergeben sich keine nennenswerten Einsparungen“, hieß es. Diese könnten erst durch „verbesserte Arbeitsmarktintegration und eine Reduzierung der Leistungsberechtigten eintreten“. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte noch im September von fünf Milliarden Euro Einsparpotenzial gesprochen, was rund einem Zehntel der Gesamtkosten entsprechen würde.

Die Pläne sehen den Angaben aus Ministeriumskreisen zufolge vor, dass den Grundsicherungsbeziehenden früher und in größerem Umfang als bisher die Leistungen gekürzt werden können, wenn sie etwa Termine versäumen oder ein Jobangebot ablehnen. Bei mehrfachen Verstößen soll es sogar möglich sein, ihnen das Geld komplett zu streichen - inklusive der Zahlungen für Miete und Heizung.

Außerdem wird die Höhe des sogenannten Schonvermögens künftig an das Lebensalter gekoppelt. Das bedeutet, dass insbesondere junge Menschen mehr eigenes Vermögen aufbrauchen müssen, bevor sie Grundsicherung bekommen können. Auch die Wohnkosten werden früher und strenger als bisher darauf geprüft, ob sie als angemessen eingestuft und damit in vollem Umfang vom Staat übernommen werden.