Berlin (epd). Der Bundestag hat die Einführung einer bundeseinheitlichen Ausbildung zur Pflegefachassistenz beschlossen. Das Parlament verabschiedete am Donnerstag einen Gesetzentwurf, der den Start des neuen Ausbildungsgangs für 2027 vorsieht. Damit sollen die bisher bestehenden 27 landesrechtlich geregelten Ausbildungsvarianten abgelöst werden.
Laut dem gemeinsamen Gesetzentwurf von Bundesgesundheits- und Bundesbildungsministerium soll ein „eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz“ geschaffen werden. Die neue Ausbildung dauert 18 Monate, auch eine Teilzeitvariante über 36 Monate soll es geben. Voraussetzung ist in der Regel der Hauptschulabschluss. Wer schon in der Pflege gearbeitet hat, kann die Ausbildung verkürzen.
Den theoretischen Teil sollen staatliche und staatlich anerkannte Pflegeschulen übernehmen. Den größeren Ausbildungsanteil soll aber die Praxis ausmachen. Hier sind Stationen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten vorgesehen, damit die Absolventinnen und Absolventen später in allen Versorgungsbereichen arbeiten können. Eine Fachkommission soll einen Rahmenlehrplan und einen Rahmenausbildungsplan erarbeiten.
Wer vor Jahresende 2026 eine Ausbildung nach einer der bisherigen landesrechtlichen Regelungen begonnen hat oder beginnt, kann diese noch abschließen. Die Länder können die Frist bis Jahresende 2027 verlängern, wenn der Aufbau der Kapazitäten für die neue Ausbildung mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Die Regierung verspricht sich durch die Neuerungen ein attraktiveres Berufsbild und dadurch mehr Bewerberinnen und Bewerber. Perspektivisch sollen Pflegefachkräfte durch die Assistentinnen und Assistenten entlastet werden. All das soll helfen, den hohen Fachkräftebedarf in der Pflege zu decken.