Berlin (epd). Nach der Einigung der schwarz-roten Koalition, die Bürgergeld-Sanktionen deutlich zu verschärfen, haben Kinderschutzorganisationen Ausnahmen für Familien mit Kindern gefordert. „Hier darf es keine Mithaftung von Kindern für ihre Eltern geben“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerks, Holger Hofmann, am Donnerstag in Berlin. „Es sollte im Bürgergeld keine Sanktionen für Familien mit Kindern geben, da diese Kinder in jedem Fall unverhältnismäßig hart treffen“, ergänzte er.
Auch der Kinderschutzbund appellierte: „Kinder und Jugendliche haben ein gesondertes Schutzrecht.“ Sie seien als Teil von Bedarfsgemeinschaften von Sanktionen immer mit betroffen. Rund zwei Millionen Kinder und Jugendliche lebten im Bürgergeld. „Sie können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ihre Eltern Jobangebote nicht annehmen oder Termine beim Jobcenter nicht wahrnehmen“, sagte Bundesgeschäftsführer Daniel Grein.
Die Spitzen von CDU, SPD und CSU hatten sich bei einer Sitzung des Koalitionsausschusses in der Nacht zu Donnerstag darauf verständigt, die Regeln für das Bürgergeld, das in Grundsicherung umbenannt werden soll, zu verschärfen. Unter anderem soll es künftig möglich sein, alle Leistungen inklusive der Mietzahlungen zu streichen, wenn Meldetermine wiederholt nicht wahrgenommen werden.